Sitzung: 24.05.2006 Samtgemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Nach kurzer Beratung werden vom Rat der Samtgemeinde
Freren in Abänderung der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig
folgende Beschlüsse gefasst:
a) Zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch von Herrn Antonius Lüns, Lünsfelder Straße 26,
49832 Freren, mit Schreiben vom 16.05.2006 vorgebrachten Anregungen zum Entwurf
der 31. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß der vorliegenden Abwägung
Stellung genommen.
b) Die 31. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und den Fachgutachten
(landschaftspflegerischer Fachbeitrag, schalltechnischer Bericht der
Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 15.10.2004, gutachterliche
Stellungnahme des TÜV Nord, Hamburg, vom 20.07.2004 inkl. der Ergänzungen vom
17.03.2005 und 30.09.2005 und Bodengutachten des Ingenieurbüros für
Umweltgeologie Dipl.-Geol. Thomas Siepelmeyer, vom 18.08.2005) wird
festgestellt. Sie ist gemäß § 6 Baugesetzbuch dem Landkreis Emsland zu
Genehmigung vorzulegen.