Beschluss: geändert beschlossen

Nach kurzer Beratung werden vom Rat der Samtgemeinde Freren in Abänderung der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

 

a)  Zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch von Herrn Antonius Lüns, Lünsfelder Straße 26, 49832 Freren, mit Schreiben vom 16.05.2006 vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Die 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und den Fachgutachten (landschaftspflegerischer Fachbeitrag, schalltechnischer Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 15.10.2004, gutachterliche Stellungnahme des TÜV Nord, Hamburg, vom 20.07.2004 inkl. der Ergänzungen vom 17.03.2005 und 30.09.2005 und Bodengutachten des Ingenieurbüros für Umweltgeologie Dipl.-Geol. Thomas Siepelmeyer, vom 18.08.2005) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 Baugesetzbuch dem Landkreis Emsland zu Genehmigung vorzulegen.