Sitzung: 12.10.2006 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
die nachstehende I. Nachtragshausaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006:
§ 1
Mit dem I.
Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
vermindert u. damit der Gesamtbetrag
um um des
Haushaltsplanes einschl. des
Nachtrages gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf
Euro Euro Euro Euro
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a)
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 23.800 - 4.329.600 4.353.400
die Ausgaben 105.400
- 4.672.981 4.778.381
b)
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen 95.100 - 290.800 385.900
die Ausgaben 95.100
- 290.800 385.900
§ 2
Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen
Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Der Hebesatz der
Samtgemeindeumlage wird nicht geändert.
