Sitzung: 12.10.2006 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
die nachstehende I. Nachtragshausaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006:
§ 1
Mit dem I.
Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
vermindert u. damit der Gesamtbetrag
um um des
Haushaltsplanes einschl. des
Nachtrages gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf
Euro Euro Euro Euro
a)
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 23.800 - 4.329.600 4.353.400
die Ausgaben 105.400
- 4.672.981 4.778.381
b)
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen 95.100 - 290.800 385.900
die Ausgaben 95.100
- 290.800 385.900
§ 2
Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen
Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Der Hebesatz der
Samtgemeindeumlage wird nicht geändert.