Sitzung: 01.02.2007 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
folgende Beschlüsse:
a) Aufgrund des
Antrages der Stadt Freren wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die
Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren
zum Zwecke der Darstellung einer gewerblichen Baufläche für das nach den
Planfeststellungsunterlagen im Rahmen des Neubaues der Ortsumgehung
Thuine-Freren im Zuge der B 214 nicht benötigte Restgrundstück zwischen der
Nordumgehung und der Straße „Am Goldbaumweg“ auf der Grundlage des vorliegenden
Abgrenzungsvorschlages beschlossen.
b) Mit der
Planaufstellung wird das Planungsbüro Stelzer, Freren, auf der Grundlage des
vorliegenden Honorarangebotes vom 09.01.2007 beauftragt.
c) Zu der
Planänderung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB und die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anschließend ist die Angelegenheit den Gremien zur weiteren Beratung wieder
vorzulegen.