Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)  Aufgrund des Antrages der Stadt Freren wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung einer gewerblichen Baufläche für das nach den Planfeststellungsunterlagen im Rahmen des Neubaues der Ortsumgehung Thuine-Freren im Zuge der B 214 nicht benötigte Restgrundstück zwischen der Nordumgehung und der Straße „Am Goldbaumweg“ auf der Grundlage des vorliegenden Abgrenzungsvorschlages beschlossen.

 

b)  Mit der Planaufstellung wird das Planungsbüro Stelzer, Freren, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 09.01.2007 beauftragt.

 

c)  Zu der Planänderung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit den Gremien zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.