Beschluss: Kenntnis genommen

Samtgemeindebürgermeister Ritz berichtet:

 

a)        Die vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung des Daches der Turnhalle in Beesten, wie Einweisung der beteiligten Firmen, Einrüsten des Gebäudes, Materiallieferung usw., sind inzwischen abgeschlossen. Die eigentlichen Bauarbeiten konnten aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse bislang jedoch noch nicht durchgeführt werden. Trockenes Wetter vorausgesetzt, ist nunmehr in Abstimmung mit dem Architekten Schumacher geplant, Anfang nächster Woche mit der Dachsanierung zu beginnen.

 

 

b)        Am 18.01.2007 hat der Orkan Kyrill auch einige, überwiegend kleinere Schäden an den samtgemeindeeigenen Gebäuden angerichtet. Am Dach der großen Turnhalle in Freren ist jedoch ein größerer Sturmschaden entstanden. Hier hat der Orkan an der Westseite des Gebäudes die Dachränder abgerissen und die mechanisch befestigte Dachabdichtung von der Rauhspundschalung gelöst. Dies bedeutet, dass die Dachhaut, bestehend aus einer bituminösen Abdichtung und der darauf aufgebauten Kunststoff-Abdichtungsbahn, auf dem Großteil der Dachfläche lose auf dem Untergrund liegt. Eine Fachfirma hat sofort eine Notbefestigung vorgenommen, um weitere Schäden zu verhindern. Eine kurzfristige Sanierung des Daches ist allein aus Sicherheitsgründen notwendig. In diesem Zuge sollte nach Möglichkeit auch eine dem heutigen Standard entsprechende Wärmedämmung eingebaut werden, zumal die vorhandene Dämmung im Halleninneren nicht mehr den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht.

 

Mit der VGH-Versicherung in Hannover ist heute ein Vergleich über die Regulierung des Schadens geschlossen worden. Danach zahlt die Versicherung der Samtgemeinde Freren einen pauschalen Betrag in Höhe von 52.000 €, mit dem alle Ansprüche aus dem Schadenereignis abgegolten sind. Mit dieser Summe kann nach Auskunft von Herrn Schumacher das komplette Dach in der bisherigen Form – ohne den Einbau einer Wärmedämmung – saniert werden. Ob im Rahmen der Sanierung auch eine Wärmedämmung mit eingebaut werden kann, muss noch nach Vorlage eines konkreten Angebotes mit dem möglichen künftigen Erwerber der Sporthalle abgesprochen werden. Sofern er bereit ist, die Kosten hierfür zu übernehmen, bestehen hiergegen keine Bedenken.