Sitzung: 01.02.2007 Samtgemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Samtgemeindebürgermeister
Ritz berichtet:
a)
Die vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung des Daches der Turnhalle in
Beesten, wie Einweisung der beteiligten Firmen, Einrüsten des Gebäudes,
Materiallieferung usw., sind inzwischen abgeschlossen. Die eigentlichen
Bauarbeiten konnten aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse bislang
jedoch noch nicht durchgeführt werden. Trockenes Wetter vorausgesetzt, ist
nunmehr in Abstimmung mit dem Architekten Schumacher geplant, Anfang nächster
Woche mit der Dachsanierung zu beginnen.
b)
Am 18.01.2007 hat der Orkan Kyrill auch einige, überwiegend kleinere
Schäden an den samtgemeindeeigenen Gebäuden angerichtet. Am Dach der großen
Turnhalle in Freren ist jedoch ein größerer Sturmschaden entstanden. Hier hat
der Orkan an der Westseite des Gebäudes die Dachränder abgerissen und die
mechanisch befestigte Dachabdichtung von der Rauhspundschalung gelöst. Dies
bedeutet, dass die Dachhaut, bestehend aus einer bituminösen Abdichtung und der
darauf aufgebauten Kunststoff-Abdichtungsbahn, auf dem Großteil der Dachfläche
lose auf dem Untergrund liegt. Eine Fachfirma hat sofort eine Notbefestigung
vorgenommen, um weitere Schäden zu verhindern. Eine kurzfristige Sanierung des
Daches ist allein aus Sicherheitsgründen notwendig. In diesem Zuge sollte nach
Möglichkeit auch eine dem heutigen Standard entsprechende Wärmedämmung
eingebaut werden, zumal die vorhandene Dämmung im Halleninneren nicht mehr den
Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht.
Mit der VGH-Versicherung in
Hannover ist heute ein Vergleich über die Regulierung des Schadens geschlossen
worden. Danach zahlt die Versicherung der Samtgemeinde Freren einen pauschalen
Betrag in Höhe von 52.000 €, mit dem alle Ansprüche aus dem Schadenereignis
abgegolten sind. Mit dieser Summe kann nach Auskunft von Herrn Schumacher das
komplette Dach in der bisherigen Form – ohne den Einbau einer Wärmedämmung –
saniert werden. Ob im Rahmen der Sanierung auch eine Wärmedämmung mit eingebaut
werden kann, muss noch nach Vorlage eines konkreten Angebotes mit dem möglichen
künftigen Erwerber der Sporthalle abgesprochen werden. Sofern er bereit ist,
die Kosten hierfür zu übernehmen, bestehen hiergegen keine Bedenken.