Beschluss: geändert beschlossen

Nach Beratung beschließt der Samtgemeinderat einstimmig, zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen wie folgt Stellung zu nehmen:

 

a)   Die mit der Neuaufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) verbundene Überarbeitung und Neustrukturierung des niedersächsischen Raumordnungsrechtes wird als Beitrag zur Deregulierung und als ein Schritt zum Bürokratieabbau begrüßt. Dies gilt insbesondere auch für die nach der LROP-Änderung vorgesehene Stärkung der regionalen und kommunalen Planungskompetenz.

 

b)   Gegen die in Abschnitt 1.1 des Entwurfes aufgeführten Grundsätze zur Entwicklung der ländlichen Räume und der Metropolregionen bestehen jedoch erhebliche Bedenken. Nach den neuen Grundsätzen ist zu befürchten, dass sich in Zukunft auf Kosten des ländlichen Raumes Wachstum, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie Beschäftigung auf die Metropolregionen konzentrieren soll. In diesem Punkt bedarf der vorliegende Entwurf einer vollständigen Kurskorrektur. Anderenfalls ist absehbar, dass die ländlichen Regionen von der allgemeinen Entwicklung abgehängt werden mit der Folge, dass immer mehr Menschen nur noch die Mittel- und Oberzentren bevorzugen.

 

c)   Ferner ist die nach dem Änderungsentwurf neu geschaffene Möglichkeit, ausnahmsweise Einzelhandelsgroßprojekte, die in ihrer Größenordnung über den Verflechtungsbereich des jeweiligen zentralen Ortes hinausgehen, abzulehnen. Die Rechtsnorm ist in der vorliegenden Form zu unbestimmt definiert, da sie die Gefahren und Folgewirkungen, die mit einer derartigen Einzelhandelsentwicklung zwangsläufig einhergehen, unberücksichtigt lässt.  

 

d)   Bei der Schaffung von einheitlichen Lebensbedingungen für alle ländlichen Gebiete ist auch dafür zu sorgen, dass diese mit der notwendigen Technologie versorgt werden.