Sitzung: 01.02.2007 Samtgemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Nach Beratung
beschließt der Samtgemeinderat einstimmig, zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung
des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen wie folgt Stellung zu nehmen:
a) Die mit der Neuaufstellung des
Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) verbundene Überarbeitung und
Neustrukturierung des niedersächsischen Raumordnungsrechtes wird als Beitrag
zur Deregulierung und als ein Schritt zum Bürokratieabbau begrüßt. Dies gilt
insbesondere auch für die nach der LROP-Änderung vorgesehene Stärkung der
regionalen und kommunalen Planungskompetenz.
b) Gegen die in Abschnitt 1.1 des Entwurfes aufgeführten
Grundsätze zur Entwicklung der ländlichen Räume und der Metropolregionen
bestehen jedoch erhebliche Bedenken. Nach den neuen Grundsätzen ist zu
befürchten, dass sich in Zukunft auf Kosten des ländlichen Raumes Wachstum,
Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie Beschäftigung auf die
Metropolregionen konzentrieren soll. In diesem Punkt bedarf der vorliegende
Entwurf einer vollständigen Kurskorrektur. Anderenfalls ist absehbar, dass die
ländlichen Regionen von der allgemeinen Entwicklung abgehängt werden mit der
Folge, dass immer mehr Menschen nur noch die Mittel- und Oberzentren
bevorzugen.
c) Ferner ist die nach dem Änderungsentwurf neu
geschaffene Möglichkeit, ausnahmsweise Einzelhandelsgroßprojekte, die in ihrer
Größenordnung über den Verflechtungsbereich des jeweiligen zentralen Ortes
hinausgehen, abzulehnen. Die Rechtsnorm ist in der vorliegenden Form zu
unbestimmt definiert, da sie die Gefahren und Folgewirkungen, die mit einer
derartigen Einzelhandelsentwicklung zwangsläufig einhergehen, unberücksichtigt
lässt.
d) Bei der Schaffung von einheitlichen Lebensbedingungen
für alle ländlichen Gebiete ist auch dafür zu sorgen, dass diese mit der
notwendigen Technologie versorgt werden.