Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig wie folgt:

 

a)  Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 34. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag nunmehr die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.