Sitzung: 31.05.2007 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat
auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig wie folgt:
a) Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden
gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägung
Stellung genommen.
b) Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des
vorliegenden Entwurfs der 34. Änderung des Flächennutzungsplans mit der
Begründung inkl. des Umweltberichtes und dem landschaftspflegerischen
Fachbeitrag nunmehr die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.