Sitzung: 31.05.2007 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat
auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig wie folgt:
a) Aufgrund des Antrages der Gemeinde Thuine wird
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 35. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von
gewerblichen Bauflächen in der Gemeinde Thuine beschlossen. Der Geltungsbereich
der Planänderung bezieht sich auf der Grundlage des vorliegenden
Abgrenzungsvorschlages auf Teilflächen westlich des Kreisverkehrsplatzes im
Kreuzungsbereich der Ortsumgehung Thuine-Freren im Zuge der Bundesstraße 214
und der Langener Straße (K 322) sowie südlich der heutigen B 214 im westlichen
Anschluss an die Straße „Heylshügel“ zur Gesamtgröße von rd. 5 ha.
b) Mit der Planaufstellung wird das Planungsbüro
Stelzer, Freren, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom
07.05.2007 beauftragt.
c) Zu der Planänderung ist die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit
den Gremien zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.