Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig wie folgt:

 

a)  Aufgrund des Antrages der Gemeinde Thuine wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von gewerblichen Bauflächen in der Gemeinde Thuine beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung bezieht sich auf der Grundlage des vorliegenden Abgrenzungsvorschlages auf Teilflächen westlich des Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich der Ortsumgehung Thuine-Freren im Zuge der Bundesstraße 214 und der Langener Straße (K 322) sowie südlich der heutigen B 214 im westlichen Anschluss an die Straße „Heylshügel“ zur Gesamtgröße von rd. 5 ha.

 

b)  Mit der Planaufstellung wird das Planungsbüro Stelzer, Freren, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 07.05.2007 beauftragt.

 

c)  Zu der Planänderung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit den Gremien zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.