Sitzung: 11.10.2007 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
folgende Beschlüsse:
a)
Zu den im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird
gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.
b)
Zu der
Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und dem
landschaftspflegerischen Fachbeitrag nunmehr die Beteiligung der Behörden gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.