Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)        Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)        Die 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und den Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Schalltechnischer Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 09.05.2007, Bodengutachten des Büros für Umweltgeologie Siepelmeyer, Greven, vom 11.09.2007, Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 14.09.2007) wird festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.