Sitzung: 13.12.2007 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
folgende Beschlüsse:
a)
Zu den im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
b)
Die 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des
Umweltberichtes und den Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Begleitplan,
Schalltechnischer Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom
09.05.2007, Bodengutachten des Büros für Umweltgeologie Siepelmeyer, Greven,
vom 11.09.2007, Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung des Planungsbüros
Stelzer, Freren, vom 14.09.2007) wird festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem
Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.