Beschluss: geändert beschlossen

Nach weiterer Beratung fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)   Aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Fachgutachten (Immissionsgutachten der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg, vom 12.07.2005 und Schalltechnischen Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 03.07.2006) ist der Geltungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren entsprechend anzupassen. Er erstreckt sich nunmehr auf die im beiliegenden Planentwurf kenntlich gemachten Flächen im Bereich zwischen der Speller Straße und den Wohnbaugebieten „Westlich der Junkernstraße“.

 

b)   Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und den Einwendungen des Herrn Matthias Pelle, Beesten, wird gem. beiliegenden Abwägungen Stellung genommen.

 

c)   Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und den Fachgutachten (Immissionsgutachten der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg, vom 12.07.2005, Schalltechnischen Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 03.07.2006, Bodengutachten des Ingenieurbüros Siepelmeyer, Greven, vom 30.11.2006 und Landschaftspflegerischer Begleitplan) ist nunmehr die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.