Sitzung: 07.10.2008 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer Beratung
fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende
Beschlüsse:
a) Aufgrund des Antrages der Gemeinde Beesten wird gem. §
2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung einer Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Reitplatz beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung
bezieht sich auf der Grundlage des vorliegenden Abgrenzungsvorschlages auf die
Flächen westlich der Dammstraße bzw. der Bahnlinie und östlich des Sportplatzes
in der Gemeinde Beesten. Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 2,5 ha.
b) Der Auftragserteilung an das Planungsbüro Stelzer aus
Freren, auf Basis des Honorarangebotes vom 19.08.2008 in Höhe von 4.137,39 €
inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer wird nachträglich zugestimmt.
c) Zu der Planänderung ist auf der Grundlage der vorliegenden
Planunterlagen (Vorentwurf mit Vorhabensbeschreibung) zunächst die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.