Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach weiterer Beratung fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)   Aufgrund des Antrages der Gemeinde Beesten wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitplatz beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung bezieht sich auf der Grundlage des vorliegenden Abgrenzungsvorschlages auf die Flächen westlich der Dammstraße bzw. der Bahnlinie und östlich des Sportplatzes in der Gemeinde Beesten. Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 2,5 ha.

 

b)   Der Auftragserteilung an das Planungsbüro Stelzer aus Freren, auf Basis des Honorarangebotes vom 19.08.2008 in Höhe von 4.137,39 € inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer wird nachträglich zugestimmt.

 

c)   Zu der Planänderung ist auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf mit Vorhabensbeschreibung) zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.