Beschluss: Kenntnis genommen

a)    Samtgemeindebürgermeister Ritz teilt mit, dass das Land nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen Programms zur Profilierung der Hauptschule (Runderlass des MK vom 28.11.2003) Zuwendungen für die Durchführung spezifischer sozialpädagogischen Maßnahmen, um Schüler und Schülerinnen der Hauptschule gezielt auf den Übergang von Schule zum Beruf vorzubereiten, gewährt. Die Zuwendung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gezahlt und beträgt bis zu 26.000 € im Jahr.

 

Die Landesschulbehörde – Abteilung Osnabrück – hat der Samtgemeinde Freren für die Franziskus-Demann-Schule mit Bescheid vom 21.05.2007 für die Zeit vom 01.09.2007 bis zum 31.12.2007 eine Landeszuwendung von 4.333,33 € gewährt und mit Bescheid vom 18.01.2008 für die Zeit vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 eine Landeszuwendung in Höhe von 13.000 € gewährt. In beiden Fällen wurde somit nur die Hälfte des möglichen Förderbetrages gewährt. Die Anträge der Samtgemeinde Freren für 2007 und 2008 den jeweiligen vollen Zuwendungsbetrag zu gewähren, wurden von der Landesschulbehörde abgelehnt, da die geforderte durchgängige Zweizügigkeit beim Hauptschulzweig der Franziskus-Demann-Schule nicht gegeben ist.

 

Die gewährten Zuwendungen wurden in voller Höhe von der Landesschulbehörde angefordert und zum größten Teil bereits von der Franziskus-Demann-Schule zur Durchführung des Programms verbraucht. Für das Jahr 2009 werden von der Samtgemeinde Freren erneut 2 Anträge, zum einen zur Gewährung der Hälfte des Höchstzuwendungsbetrages wie bisher und zum anderen zur Gewährung der Zuwendung in voller Höhe gestellt. Dabei ist die Gewährung der Zuwendung in voller Höhe weiterhin unwahrscheinlich, da die geforderte Zweizügigkeit nur in den Jahrgängen 5 und 8 bei dem Hauptschulzweig der Franziskus-Demann-Schule gegeben ist.

 

 

b)    Samtgemeindebürgermeister Ritz teilt mit, dass das Projekt „Mobiles Lernen–21“ Schulen in der Planungs- und Umsetzungsphase auf dem Weg zum „Neuen Lernen“ durch Einsatz von schülereigenen elternfinanzierten Notebooks begleite. Die Realisierungsphase des N21-Notbookprojektes habe im Jahr 2003 mit 9 Schulen begonnen. Inzwischen sei der Kreis der teilnehmenden Schulen stetig angewachsen. Bis Ende 2007 hätten 125 Schulen Interesse an der Teilnahme des Projektes gezeigt, von denen die meisten inzwischen mit der Umsetzung begonnen hätten.

 

Als Gründe für die Einrichtung von Notebook-Klassen wurden genannt, dass sich Schule auf eine sich ständig wandelnde Gesellschaft und Berufswelt vorbereiten solle. Da die digitalen Informations- und Kommunikationsmedien nicht nur im häuslichen Bereich, sondern vor allem auch im Berufsleben nicht mehr wegzudenken seien, vermittele ein Notebookeinsatz schon früh einen regelmäßigen, selbstverständlichen und praxisnahen Umgang mit einem weit verbreiteten Arbeitsgerät. Dabei würden die Notebook-Klassen in der Regel ab der Jahrgangsstufe 7 eingerichtet, wobei immer öfter mit dem Einsatz auch schon in der Jahrgangsstufe 5 begonnen werde. Bei der Nutzung der in fast allen Schulen inzwischen eingerichteten Computerräume entstehe das Problem, dass ein Computer für den einzelnen Schüler nicht permanent zur Verfügung stehe (nach einer Berechnung der Landesschulbehörde Lüneburg durchschnittlich 14 Schüler/innen pro Schulrechner). Somit sei eine kontinuierliche Weiterarbeit nicht gewährleistet, ein Raumwechsel häufig erforderlich und teilweise bestehe für die Schüler/innen im häuslichen Bereich kein Zugang zu dem Medium. Daher sei eine Computernutzung im Unterricht nur sehr eingeschränkt möglich. Nach den Erfahrungen der Lehrer in Lüneburg, die bereits seit längerem in Notebook-Klassen unterrichteten, habe der Notebook-Einsatz nur positive Ergebnisse.

 

Voraussetzungen für die Einrichtung von Notebook-Klassen seien, dass die Schule und der Schulträger bereit sein müssten, die pädagogische und technische Infrastruktur für die Einrichtung von Notebook-Klassen zu schaffen. Für die pädagogische Infrastruktur wäre es vor allem nötig, dass ein Konsens im Kollegium bestünde und die Schulleitung als Motor hinter dem Projekt stünde. Für die technische Infrastruktur müsse der Schulträger die Stromversorgung in den Klassenzimmern und die Anbindung an das Netzwerk und das Internet sicherstellen, Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Notebooks schaffen und Peripheriegeräte wie z. B. Rechner und Beamer zur Verfügung stellen.

 

Die Eltern der Schüler/innen müssten für die Anschaffung eines Notebooks und die Nebenkosten selbst aufkommen. Die Schule würde in Zusammenarbeit mit n21 und der Landesschulbehörde bei der Suche nach kostengünstigen und familienverträglichen Lösungen helfen. Die Anschaffungskosten betrügen ca. einmalig 1.000 € bzw. max. 30 €/mtl. Darin enthalten sei eine Geräteversicherung (Elektronik, Vandalismus) eine Garantie für die Laufzeit des Notebook-Projektes, ein 24-Stunden-Vor-Ort-Support und eine Software-Einrichtungspauschale. Finanzielle Hilfe könnten Eltern dabei über evtl. Fördervereine oder Schulsponsoren, über den Bildungsfond oder n21 erhalten. Nach den bisherigen Erfahrungen der teilnehmenden Schulen hätte bisher noch kein Schüler aus finanziellen Gründen auf die Teilnahme verzichten müssen.

 

Im Landkreis Emsland seien u. a. in der Gesamtschule Emsland und die Haupt- und Realschule Herzlake Laptop-Klassen eingerichtet worden. Die Gesamtschule Emsland habe vor gut 4 Jahren mit der Einrichtung der ersten Laptop-Klasse begonnen und in jedem Jahr eine neue Klasse als Laptop-Klasse eingerichtet, sodass jetzt in den Jahrgängen 5 und 9 jeweils 1 von 4 Klassen im Jahrgang als Laptop-Klasse geführt würde. Seit ca. 2 Jahren habe die Gesamtschule für diese Klassen mehr Anmeldungen als sie aufnehmen könne. Die Haupt- und Realschule Herzlake habe mit n21 zu Schuljahresbeginn 2007/2008 mit der Einrichtung von Laptop-Klassen begonnen. Im letzten Jahr seien alle 3 damaligen Klassen 5 als Laptop-Klassen und in diesem Jahr im neuen Jahrgang 5 sind 2 von 3 Klassen des Jahrganges Laptop-Klassen eingerichtet worden. Die Samtgemeinde Herzlake habe, so Ritz, Kosten für ein adäquates W‑Lan‑Netzwerk in Höhe von 16.445,99 € und für 5 Aufbewahrungsschränke 3.805,66 € also insgesamt 20.251,65 € investiert.

 

Entsprechende Flyer für Schulleitungen, für Lehrkräfte und für Eltern zur weiteren Information über Notebooks als Lernwerkzeug werden verteilt.

 

Der Schulausschuss ist der Ansicht, die Entwicklungen auf diesem Gebiet zu beobachten, zzt. sehe man jedoch noch keinen Anlass tätig zu werden, zumal die Kosten sowohl für die Eltern als auch für den Schulträger außer Verhältnis zu Nutzen lägen.

 

 

c)    Samtgemeindebürgermeister Ritz teilt mit, dass im Rahmen einer studentischen Ausarbeitung die Entwicklung regionaler Schulstrukturen im ländlichen Raum unter dem Aspekt der Abschaffung der schulformunabhängigen Orientierungsstufe in Niedersachsen beispielhaft für die Samtgemeinde Freren näher durchleuchtet wurde. Ziel sollte es sein, herauszuarbeiten, welche Auswirkungen der Wegfall dieser spezifischen Schulform für eine ländliche Samtgemeinde mit ihrer gewachsenen Schulstruktur hat.

 

Der Verfasser kommt in seiner Ausarbeitung zu dem Ergebnis, dass der Kompromiss der Orientierungsstufe über 30 Jahre Schulrealität in Niedersachsen war und sich als funktionsfähiges System bewährt hatte. Nach der Reform entstand nur ein kurzfristiger Zuwachseffekt bei den Schülerzahlen der Haupt- und Realschule, der durch den Übergang von 3 Jahrgangsstufen erklärt werden kann. Die Realschule, die in den Jahren vor der Abschaffung der Orientierungsstufe der Untersuchungsregion Schülerzahlen verloren hatte, geht als „Gewinner“ aus der Schulreform von 2003/2004 hervor.

 

 

Die vorgenannten Mitteilungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.