Sitzung: 27.11.2008 Schulausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
a) Samtgemeindebürgermeister Ritz teilt mit, dass das Land nach der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen Programms zur
Profilierung der Hauptschule (Runderlass des MK vom 28.11.2003) Zuwendungen für
die Durchführung spezifischer sozialpädagogischen Maßnahmen, um Schüler und
Schülerinnen der Hauptschule gezielt auf den Übergang von Schule zum Beruf
vorzubereiten, gewährt. Die Zuwendung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss
zur Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gezahlt und beträgt bis zu
26.000 € im Jahr.
Die Landesschulbehörde – Abteilung Osnabrück – hat der
Samtgemeinde Freren für die Franziskus-Demann-Schule mit Bescheid vom
21.05.2007 für die Zeit vom 01.09.2007 bis zum 31.12.2007 eine Landeszuwendung
von 4.333,33 € gewährt und mit Bescheid vom 18.01.2008 für die Zeit vom
01.01.2008 bis zum 31.12.2008 eine Landeszuwendung in Höhe von 13.000 €
gewährt. In beiden Fällen wurde somit nur die Hälfte des möglichen
Förderbetrages gewährt. Die Anträge der Samtgemeinde Freren für 2007 und 2008
den jeweiligen vollen Zuwendungsbetrag zu gewähren, wurden von der
Landesschulbehörde abgelehnt, da die geforderte durchgängige Zweizügigkeit beim
Hauptschulzweig der Franziskus-Demann-Schule nicht gegeben ist.
Die gewährten Zuwendungen wurden in voller Höhe von
der Landesschulbehörde angefordert und zum größten Teil bereits von der
Franziskus-Demann-Schule zur Durchführung des Programms verbraucht. Für das
Jahr 2009 werden von der Samtgemeinde Freren erneut 2 Anträge, zum einen zur
Gewährung der Hälfte des Höchstzuwendungsbetrages wie bisher und zum anderen
zur Gewährung der Zuwendung in voller Höhe gestellt. Dabei ist die Gewährung
der Zuwendung in voller Höhe weiterhin unwahrscheinlich, da die geforderte
Zweizügigkeit nur in den Jahrgängen 5 und 8 bei dem Hauptschulzweig der
Franziskus-Demann-Schule gegeben ist.
b) Samtgemeindebürgermeister Ritz teilt mit, dass das Projekt
„Mobiles Lernen–21“ Schulen in der Planungs- und Umsetzungsphase auf dem Weg
zum „Neuen Lernen“ durch Einsatz von schülereigenen elternfinanzierten
Notebooks begleite. Die Realisierungsphase des N21-Notbookprojektes habe im
Jahr 2003 mit 9 Schulen begonnen. Inzwischen sei der Kreis der teilnehmenden
Schulen stetig angewachsen. Bis Ende 2007 hätten 125 Schulen Interesse an der
Teilnahme des Projektes gezeigt, von denen die meisten inzwischen mit der
Umsetzung begonnen hätten.
Als Gründe für die Einrichtung von Notebook-Klassen wurden
genannt, dass sich Schule auf eine sich ständig wandelnde Gesellschaft und
Berufswelt vorbereiten solle. Da die digitalen Informations- und
Kommunikationsmedien nicht nur im häuslichen Bereich, sondern vor allem auch im
Berufsleben nicht mehr wegzudenken seien, vermittele ein Notebookeinsatz schon
früh einen regelmäßigen, selbstverständlichen und praxisnahen Umgang mit einem
weit verbreiteten Arbeitsgerät. Dabei würden die Notebook-Klassen in der Regel
ab der Jahrgangsstufe 7 eingerichtet, wobei immer öfter mit dem Einsatz auch
schon in der Jahrgangsstufe 5 begonnen werde. Bei der Nutzung der in fast allen
Schulen inzwischen eingerichteten Computerräume entstehe das Problem, dass ein
Computer für den einzelnen Schüler nicht permanent zur Verfügung stehe (nach
einer Berechnung der Landesschulbehörde Lüneburg durchschnittlich 14 Schüler/innen
pro Schulrechner). Somit sei eine kontinuierliche Weiterarbeit nicht gewährleistet,
ein Raumwechsel häufig erforderlich und teilweise bestehe für die Schüler/innen
im häuslichen Bereich kein Zugang zu dem Medium. Daher sei eine Computernutzung
im Unterricht nur sehr eingeschränkt möglich. Nach den Erfahrungen der Lehrer
in Lüneburg, die bereits seit längerem in Notebook-Klassen unterrichteten, habe
der Notebook-Einsatz nur positive Ergebnisse.
Voraussetzungen für die Einrichtung von
Notebook-Klassen seien, dass die Schule und der Schulträger bereit sein müssten,
die pädagogische und technische Infrastruktur für die Einrichtung von
Notebook-Klassen zu schaffen. Für die pädagogische Infrastruktur wäre es vor
allem nötig, dass ein Konsens im Kollegium bestünde und die Schulleitung als
Motor hinter dem Projekt stünde. Für die technische Infrastruktur müsse der
Schulträger die Stromversorgung in den Klassenzimmern und die Anbindung an das
Netzwerk und das Internet sicherstellen, Aufbewahrungsmöglichkeiten für die
Notebooks schaffen und Peripheriegeräte wie z. B. Rechner und Beamer zur
Verfügung stellen.
Die Eltern der Schüler/innen müssten für die
Anschaffung eines Notebooks und die Nebenkosten selbst aufkommen. Die Schule würde
in Zusammenarbeit mit n21 und der Landesschulbehörde bei der Suche nach kostengünstigen
und familienverträglichen Lösungen helfen. Die Anschaffungskosten betrügen ca.
einmalig 1.000 € bzw. max. 30 €/mtl. Darin enthalten sei eine Geräteversicherung
(Elektronik, Vandalismus) eine Garantie für die Laufzeit des
Notebook-Projektes, ein 24-Stunden-Vor-Ort-Support und eine
Software-Einrichtungspauschale. Finanzielle Hilfe könnten Eltern dabei über
evtl. Fördervereine oder Schulsponsoren, über den Bildungsfond oder n21
erhalten. Nach den bisherigen Erfahrungen der teilnehmenden Schulen hätte
bisher noch kein Schüler aus finanziellen Gründen auf die Teilnahme verzichten
müssen.
Im Landkreis Emsland seien u. a. in der Gesamtschule
Emsland und die Haupt- und Realschule Herzlake Laptop-Klassen eingerichtet
worden. Die Gesamtschule Emsland habe vor gut 4 Jahren mit der Einrichtung der
ersten Laptop-Klasse begonnen und in jedem Jahr eine neue Klasse als
Laptop-Klasse eingerichtet, sodass jetzt in den Jahrgängen 5 und 9 jeweils 1
von 4 Klassen im Jahrgang als Laptop-Klasse geführt würde. Seit ca. 2 Jahren habe
die Gesamtschule für diese Klassen mehr Anmeldungen als sie aufnehmen könne.
Die Haupt- und Realschule Herzlake habe mit n21 zu Schuljahresbeginn 2007/2008
mit der Einrichtung von Laptop-Klassen begonnen. Im letzten Jahr seien alle 3
damaligen Klassen 5 als Laptop-Klassen und in diesem Jahr im neuen Jahrgang 5
sind 2 von 3 Klassen des Jahrganges Laptop-Klassen eingerichtet worden. Die
Samtgemeinde Herzlake habe, so Ritz, Kosten für ein adäquates W‑Lan‑Netzwerk
in Höhe von 16.445,99 € und für 5 Aufbewahrungsschränke 3.805,66 € also
insgesamt 20.251,65 € investiert.
Entsprechende Flyer für Schulleitungen, für Lehrkräfte
und für Eltern zur weiteren Information über Notebooks als Lernwerkzeug werden
verteilt.
Der Schulausschuss ist der Ansicht, die Entwicklungen
auf diesem Gebiet zu beobachten, zzt. sehe man jedoch noch keinen Anlass tätig
zu werden, zumal die Kosten sowohl für die Eltern als auch für den Schulträger
außer Verhältnis zu Nutzen lägen.
c) Samtgemeindebürgermeister Ritz teilt mit, dass im Rahmen einer studentischen
Ausarbeitung die Entwicklung regionaler Schulstrukturen im ländlichen Raum
unter dem Aspekt der Abschaffung der schulformunabhängigen Orientierungsstufe
in Niedersachsen beispielhaft für die Samtgemeinde Freren näher durchleuchtet
wurde. Ziel sollte es sein, herauszuarbeiten, welche Auswirkungen der Wegfall
dieser spezifischen Schulform für eine ländliche Samtgemeinde mit ihrer
gewachsenen Schulstruktur hat.
Der Verfasser kommt in seiner Ausarbeitung zu dem
Ergebnis, dass der Kompromiss der Orientierungsstufe über 30 Jahre
Schulrealität in Niedersachsen war und sich als funktionsfähiges System bewährt
hatte. Nach der Reform entstand nur ein kurzfristiger Zuwachseffekt bei den
Schülerzahlen der Haupt- und Realschule, der durch den Übergang von 3
Jahrgangsstufen erklärt werden kann. Die Realschule, die in den Jahren vor der
Abschaffung der Orientierungsstufe der Untersuchungsregion Schülerzahlen
verloren hatte, geht als „Gewinner“ aus der Schulreform von 2003/2004 hervor.
Die vorgenannten
Mitteilungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.