Beschluss: geändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat entsprechend der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

 

a)        Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägungen Stellung genommen.

 

b)        Die vorliegenden überarbeiteten Planunterlagen – Entwurfsplan mit Begründung inkl. Umweltbereicht und den Fachgutachten (Immissionsgutachten der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg, vom 12.07.2005, Schalltechnischen Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 03.07.2006, Bodengutachten des Ingenieurbüros Siepelmeyer, Greven, vom 30.11.2006 Landpflegerischer Begleitplan) – sind nunmehr gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.