Sitzung: 11.12.2008 Samtgemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat entsprechend der Empfehlung des
Samtgemeindeausschusses einstimmig:
a)
Zu den im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägungen
Stellung genommen.
b)
Die vorliegenden
überarbeiteten Planunterlagen – Entwurfsplan mit Begründung inkl.
Umweltbereicht und den Fachgutachten (Immissionsgutachten der
Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg, vom 12.07.2005, Schalltechnischen
Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 03.07.2006, Bodengutachten
des Ingenieurbüros Siepelmeyer, Greven, vom 30.11.2006 Landpflegerischer
Begleitplan) – sind nunmehr gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.