Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat entsprechend der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

 

a)        Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)        Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 36. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes nunmehr die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.