Sitzung: 11.12.2008 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat entsprechend der Empfehlung des
Samtgemeindeausschusses einstimmig:
a)
Zu den im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägung
Stellung genommen.
b)
Zu der
Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 36. Änderung
des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes nunmehr
die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind
die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.