Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach weiterer Beratung beschließt der Samtgemeinderat entsprechend der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

 

a)        Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)        Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 37. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und dem Schalltechnischen Bericht Nr. LL4771.1/02 der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 25.11.2008, nunmehr die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.