Sitzung: 11.12.2008 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat entsprechend der Empfehlung des
Samtgemeindeausschusses einstimmig:
a)
Zu den im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird
gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.
b)
Zu der
Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 37. Änderung
des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und dem
Schalltechnischen Bericht Nr. LL4771.1/02 der Ingenieurgesellschaft Zech,
Lingen, vom 25.11.2008, nunmehr die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.