Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat entsprechend der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

 

·           Über die Annahme von Zuwendungen in Form von Spenden und Sponsoring entscheidet grundsätzlich der Samtgemeinderat – in öffentlicher Sitzung -; jedoch soll die Annahme vorbehaltlich seiner Entscheidung vorläufig möglich sein.

·           Für die Entscheidung über die Annahme von Bagatellzuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 500,00 € überträgt der Samtgemeinderat die Entscheidung auf den Samtgemeindebürgermeister.

·           Die Samtgemeindeverwaltung führt ein Verzeichnis über alle vom Samtgemeinderat gebilligten Zuwendungen und die Zuwender, in das jedermann Einsicht nehmen kann und das der Kommunalaufsichtsbehörde jährlich vorzulegen ist.

·           Der Name eines dem widersprechenden Zuwenders wird nicht veröffentlicht, sondern nur der Aufsichtsbehörde mitgeteilt.