Sitzung: 11.12.2008 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach
kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat entsprechend der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses
einstimmig:
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Über die Annahme
von Zuwendungen in Form von Spenden und Sponsoring entscheidet grundsätzlich
der Samtgemeinderat – in öffentlicher Sitzung -; jedoch soll die Annahme
vorbehaltlich seiner Entscheidung vorläufig möglich sein.
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Für die
Entscheidung über die Annahme von Bagatellzuwendungen bis zu einer Wertgrenze
von 500,00 € überträgt der Samtgemeinderat die Entscheidung auf den
Samtgemeindebürgermeister.
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Die
Samtgemeindeverwaltung führt ein Verzeichnis über alle vom Samtgemeinderat
gebilligten Zuwendungen und die Zuwender, in das jedermann Einsicht nehmen kann
und das der Kommunalaufsichtsbehörde jährlich vorzulegen ist.
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Der Name eines
dem widersprechenden Zuwenders wird nicht veröffentlicht, sondern nur der
Aufsichtsbehörde mitgeteilt.