Beschluss: ungeändert beschlossen

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses ergeht nach weiterer kurzer Beratung einstimmig folgender Beschluss:

Für den im vorliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich wird der Bebauungsplan Nr. 16 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ in Beesten gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Ziel und Zweck der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans gem. § 30 Abs. 3 BauGB ist es, die Standorte tierhaltender Anlagen im gesamten Außenbereich gem. § 35 BauGB der Gemeinde Beesten festzulegen mit der Folge, dass sie im übrigen Geltungsbereich ausgeschlossen sind. Wesentliches Planungsziel ist dabei, der weiteren Zersiedlung des Außenbereichs durch landwirtschaftliche (§ 35 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 201 BauGB) und gewerbliche (§ 35 Abs. 1 Satz 4 BauGB) Tierhaltungsanlagen vorzubeugen.

Zur Begründung und zu den vorgesehenen Festsetzungen, mit denen das Planungsziel erreicht werden soll, wird auf das Plankonzept in der Anlage 1 verwiesen, welches dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ umfasst den gesamten Außenbereich der Gemeinde Beesten, das heißt alle Flächen der Gemeinde, ausgenommen:

-  bestehende rechtskräftige Bebauungsplangebiete und

-  Bereiche, die als „Im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ nach § 34 BauGB zu beurteilen sind.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im vorliegenden Kartenausschnitt gekennzeichnet.