Sitzung: 04.05.2009 Gemeinderat Beesten
Beschluss: ungeändert beschlossen
Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses ergeht nach
weiterer kurzer Beratung einstimmig folgender Beschluss:
Für den im vorliegenden Kartenausschnitt
gekennzeichneten Bereich wird der Bebauungsplan Nr. 16 „Steuerung von
Tierhaltungsanlagen“ in Beesten gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Ziel und
Zweck der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans gem. § 30 Abs. 3 BauGB ist
es, die Standorte tierhaltender Anlagen im gesamten Außenbereich gem. § 35
BauGB der Gemeinde Beesten festzulegen mit der Folge, dass sie im übrigen
Geltungsbereich ausgeschlossen sind. Wesentliches Planungsziel ist dabei, der
weiteren Zersiedlung des Außenbereichs durch landwirtschaftliche (§ 35 Abs. 1
Satz 1 i. V. mit § 201 BauGB) und gewerbliche (§ 35 Abs. 1 Satz 4 BauGB)
Tierhaltungsanlagen vorzubeugen.
Zur Begründung und zu den vorgesehenen Festsetzungen,
mit denen das Planungsziel erreicht werden soll, wird auf das Plankonzept in
der Anlage 1 verwiesen, welches dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde
liegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16
„Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ umfasst den gesamten Außenbereich der
Gemeinde Beesten, das heißt alle Flächen der Gemeinde, ausgenommen:
-
bestehende
rechtskräftige Bebauungsplangebiete und
-
Bereiche, die als
„Im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ nach § 34 BauGB zu beurteilen sind.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im vorliegenden
Kartenausschnitt gekennzeichnet.
