Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung fasst der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Beim Landkreis Emsland ist gem. § 15 BauGB die Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Baugesuchs der Eheleute Brüggemann, Spelle, vom 11.03.2009, auf Neubau eines Schweinemaststalles auf ihrem Grundstück an der Straße „Auf der Stroot“ in Beesten für die Dauer von zunächst 8 Monaten zu beantragen. Ohne die Zurückstellung ist zu befürchten, dass dieses Vorhaben die Durchführung der Planung zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 16 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ der Gemeinde Beesten wesentlich erschwert.