Sitzung: 04.05.2009 Gemeinderat Beesten
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung fasst der Rat auf Vorschlag des
Verwaltungsausschusses einstimmig folgenden Beschluss:
Beim Landkreis Emsland ist gem. § 15 BauGB die
Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Baugesuchs der Eheleute
Brüggemann, Spelle, vom 11.03.2009, auf Neubau eines Schweinemaststalles auf
ihrem Grundstück an der Straße „Auf der Stroot“ in Beesten für die Dauer von
zunächst 8 Monaten zu beantragen. Ohne die Zurückstellung ist zu befürchten,
dass dieses Vorhaben die Durchführung der Planung zur Aufstellung des einfachen
Bebauungsplans Nr. 16 „Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ der Gemeinde Beesten
wesentlich erschwert.
