Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

 

1.        Für die Wahl des Samtgemeinderates am 11.09.2011 werden der Erste Samtgemeinderat Gregor Lonnemann zum Wahlleiter und der Samtgemeindeamtsrat Hermann Quae zum stellvertretenden Wahlleiter berufen.

 

2.        Die Abgrenzung der Wahlbezirke und die Bestimmung der Wahlräume erfolgt wie in der Vorlage aufgeführt.

 

3.        Gem. § 14 Abs. 4 der Nds. Kommunalwahlordnung wird die Entschädigung für die Mitglieder der Wahlausschüsse auf 16,00 € je Sitzung und die Entschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände auf 25,00 € festgesetzt.