Beschluss: ungeändert beschlossen

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschließt der Gemeinderat sodann einstimmig:

a)        Den Wasserverband Lingener Land mit Wirkung vom 1.01.2012 mit dem Betrieb, der Unterhaltung, Sanierung und ggf. Grunderneuerung (nicht über den bisherigen Bestand hinaus) der Anlagen und Einrichtungen zur Beseitigung des Niederschlagswassers gemäß § 2 Ziffer 9 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) zu beauftragen. Hierzu gehört auch die Übernahme des Haftungsrisikos.

b)        Dem Wasserverband Lingener Land, Am Darmer Wasserwerk 1, 49809 Lingen (Ems), mit Wirkung vom 1.01.2012 als Mitglied beizutreten.

Auf Anregung von Ratsmitglied Zaeck soll geprüft werden, ob die Übertragung auf den Wasserverband mit der Feststellung erfolgen kann, dass die Regenwasserkanalisation im Zeitpunkt des Übergangs ausreichend dimensioniert ist.