Beschluss: ungeändert beschlossen

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses beschließt der Gemeinderat sodann einstimmig:

a)        Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gem. der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.

b)        Der im südöstlichen Plangebiet vorhandene Einzelbaum (Eiche) ist im Bebauungsplan Nr. 21 „Nördlich der Mühlenstraße – Erweiterung“ als nicht zu erhalten festzusetzen.

c)        Auf der Grundlage des vorliegenden überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 21 „Nördlich der Mühlenstraße – Erweiterung“ mit der Begründung inklusiv des Umweltberichtes ist nunmehr die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.