Sitzung: 08.06.2011 Gemeinderat Thuine
Beschluss: ungeändert beschlossen
Auf Vorschlag des
Verwaltungsausschusses beschließt der Gemeinderat sodann einstimmig:
a)
Zu den im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gem. der vorliegenden Abwägung
Stellung genommen.
b)
Der im südöstlichen
Plangebiet vorhandene Einzelbaum (Eiche) ist im Bebauungsplan Nr. 21 „Nördlich
der Mühlenstraße – Erweiterung“ als nicht zu erhalten festzusetzen.
c)
Auf der Grundlage
des vorliegenden überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 21 „Nördlich der
Mühlenstraße – Erweiterung“ mit der Begründung inklusiv des Umweltberichtes ist
nunmehr die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
