Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund des Vorschlages von Ratsmitglied Determann für die CDU-Fraktion wird vom Rat der Stadt gem. § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG einstimmig beschlossen, für die Dauer der Wahlperiode die Vertretung des Stadtdirektors dem allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters, Herrn Gregor Lonnemann, zu übertragen.

Erster Samtgemeinderat Lonnemann bedankt sich ebenfalls für das entgegengebrachte Vertrauen.