Samtgemeindebürgermeister Ritz weist gem. § 43 NKomVG die Schülervertreterin Frieda Schendler auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.