Sitzung: 05.12.2011 Schulausschuss
Samtgemeindebürgermeister
Ritz weist gem. § 43 NKomVG die Schülervertreterin Frieda Schendler auf die ihr
nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie
durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu
erfüllen und die Gesetze zu beachten.