Hinsichtlich der Sach- und Rechtslage wird auf die Vorlage I/088/2011 verwiesen.

 

Der Schulausschuss beschließt einstimmig, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Samtgemeinde Freren beantragt bei der Landesschulbehörde, dass die Schulträgerschaft für die Oberschule in Freren nach § 102 Abs. 3 NSchG auf die Samtgemeinde Freren übertragen wird.