Sitzung: 05.12.2011 Schulausschuss
Hinsichtlich der Sach-
und Rechtslage wird auf die Vorlage I/088/2011 verwiesen.
Der Schulausschuss
beschließt einstimmig, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Samtgemeinde
Freren beantragt bei der Landesschulbehörde, dass die Schulträgerschaft für die
Oberschule in Freren nach § 102 Abs. 3 NSchG auf die Samtgemeinde Freren übertragen
wird.