Beschluss: ungeändert beschlossen

a) Erstattungen an die Samtgemeinde Freren

Stadtdirektor Ritz berichtet, dass bei der Haushaltsstelle 77000.67201 „Erstattungen an die Samtgemeinde Freren“ eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.000,00 € erforderlich ist. Er erläutert, dass der samtgemeindeeigene Bauhof im Jahr 2011 erheblich mehr im Gebiet der Stadt Freren eingesetzt wurde. Allerdings seien in der überplanmäßigen Ausgabe anteilig ca. 6.000,00 € enthalten für Leistungen, die bereits im Vorjahr erbracht worden sind. Die sachlich und zeitlich unabweisbare erhebliche überplanmäßige Ausgabe kann durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 61000.63101 „Planungskosten“ ausgeglichen werden.

Sodann beschließt der Rat der Stadt Freren einstimmig auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses, der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.

b) Ehem. Landwirtschaftsschule

Stadtdirektor Ritz erklärt, dass bei der Haushaltsstelle 88110.94001 „Ehem. Landwirtschaftsschule - Abbruch des Gebäudes sowie Sicherung des Ev. Kindergartens“ eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe von 15.000,00 € erforderlich geworden ist. Die Mehrausgaben seien insbesondere für den erhöhten Aufwand für die Dachsanierung, die Einzäunung der zusätzlichen Außenspielfläche für den Kindergarten und die Erweiterung der Parkflächen entstanden.

Zur Deckung der sachlich und zeitlich unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Ausgabe werden Einsparungen bei der Haushaltsstelle 63340.95001 „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Stadtkern - Teilstück Mühlenstraße“ vorgeschlagen.

Der Rat der Stadt Freren beschließt sodann einstimmig auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses, der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.