Sodann beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig wie folgt:

a)     Der Änderung der Satzung der Samtgemeinde Freren über die Festlegung der Schulbezirke für die in Trägerschaft der Samtgemeinde Freren stehenden Schulen wird zugestimmt.

b)     Mit Inkrafttreten der neuen Satzung am Tag nach der Bekanntmachung tritt die alte Satzung vom 04.09.1985 außer Kraft.