Sitzung: 19.07.2012 Samtgemeinderat
Sodann
beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses wie
folgt einstimmig:
a) Aufgrund des Antrages der Gemeinde Messingen wird
gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans
der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von gewerblichen Bauflächen
beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung, der sich auf die Grundstücke
Gemarkung Brümsel Flur 12 Flurstücke 18/1, 18/2 und 19 nördlich des bestehenden
Gewerbegebietes „West“ bezieht, ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan. Das
Plangebiet hat danach eine Größe von rd. 2,91 ha.
b) Der Auftragserteilung an das Planungsbüro Stelzer aus
Freren auf Basis des Honorarangebotes vom 02.05.2012 in Höhe von 3.910,34 €
inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer wird nachträglich zugestimmt.
c)
Zu der
Planänderung ist auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf
nebst Kurzerläuterung) zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die
Angelegenheit wieder vorzulegen.
