Sodann beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses wie folgt einstimmig:

a)     Aufgrund des Antrages der Gemeinde Messingen wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von gewerblichen Bauflächen beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung, der sich auf die Grundstücke Gemarkung Brümsel Flur 12 Flurstücke 18/1, 18/2 und 19 nördlich des bestehenden Gewerbegebietes „West“ bezieht, ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan. Das Plangebiet hat danach eine Größe von rd. 2,91 ha.

b)     Der Auftragserteilung an das Planungsbüro Stelzer aus Freren auf Basis des Honorarangebotes vom 02.05.2012 in Höhe von 3.910,34 € inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer wird nachträglich zugestimmt.

c)      Zu der Planänderung ist auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf nebst Kurzerläuterung) zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.