Sitzung: 20.12.2012 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
folgende Beschlüsse:
a) Zu den im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung
genommen.
b) Die 43.
Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung
inkl. Umweltbericht und den Fachgutachten wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6
BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.