Sitzung: 13.03.2013 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Stadt Freren
Fridurenpatt und Fridurentour (siehe DE-Plan Nr. G)
Herr Thiemann stellte
anhand von Übersichtskarten den Verlauf und einzelne Stationen der drei durch
die Projektgruppe „Auf den Spuren von Friduren“ des Heimatvereins Freren e.V.
entwickelten Routen („Fridurenpatt“, „Rund um Friduren-Tour“ und „Friduren
Radtour“) vor. Anhand erster Vorentwürfe/Konzeptüberlegungen wurde die
Darstellung der Stationsschilder vorgestellt (Umfang des Inhalts, Logo,
QR-Code, Verknüpfung und Einbindung weiterführender Informationen). Insgesamt
umfasst das Maßnahmenpaket entsprechend dem aktuellen Planungsstand
nachfolgende Punkte:
·
Aufstellen von 66 Informationsschildern (20 x 30 cm, aufgeständert)
·
Anbringen von 15 Informationsschildern (20 x 30 cm, Wandmontage)
·
Aufstellen von 8 großen Informationstafeln (mind. A0 + Rahmen/Ständer)
·
Anbringen von 6 „QR-Codes“ an bereits bestehenden und beschilderten
Stationen
·
Entwicklung und Produktion einer Broschüre zu den Stationen
·
Entwicklung und Produktion von Faltplänen
·
Entwicklung und Erarbeitung von Flyern und Plakaten (Bewerbung der
Routen)
·
ggf. Anlage eines Obstbaumlehrpfades
Die Maßnahme muss bis zum
31. Juli 2013 realisiert werden. Aktuell wird hierzu der förmliche Förderantrag
auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur integrierten ländlichen
Entwicklung (ZILE) aus der Förderschiene „Tourismus“ erarbeitet, der beim Amt
für Landentwicklung in Meppen einzureichen ist. Ergänzend soll ein Förderantrag
bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung mit dem Förderschwerpunkt „Denkmalpflege“
gestellt werden.
Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss beschließt nach kurzer Diskussion einstimmig, dem Verwaltungsausschuss
folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:
a) Die von der Projektgruppe
„Auf den Spuren von Friduren“ entwickelten Vorschläge der Routen „Fridurenpatt“,
„Rund um Friduren-Tour“ und Friduren Radtour“ werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
b) Auf der Grundlage der
vorgestellten Unterlagen ist im Rahmen der Dorferneuerung ein förmlicher
Förderantrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur integrierten
ländlichen Entwicklung (ZILE) aus der Förderschiene „Tourismus“ beim Amt für
Landentwicklung in Meppen zu stellen. Parallel dazu ist ebenfalls ein
Förderantrag bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung mit dem
Förderschwerpunkt „Denkmalpflege“ einzureichen.
c)
Unmittelbar nach Vorliegen der Förderzusage bzw. der Zustimmung zum
vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist mit den vorgestellten Maßnahmen zu beginnen.
Hierzu sind die notwendigen Arbeiten kurzfristig in enger Abstimmung mit dem
Amt für Landentwicklung in Meppen beschränkt auszuschreiben. Dem nach Prüfung
und Wertung der Angebote günstigstbietenden Unternehmen ist umgehend der
Auftrag zu erteilen, sofern die im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
veranschlagten Mittel ausreichen. Anderenfalls ist die Angelegenheit den
Gremien erneut vorzulegen.
Umbau der
Straße „Am Bahnhof“ (siehe DE-Plan Nr. 8)
Herr Stelzer stellte die Planungen zum Ausbau der
Straße „Am Bahnhof“ anhand von Plänen, Fotos und Schnitten vor. Es ist ein
Ausbau der Straße mit einer Breite von 6,5 m (inkl. Rinne), einem nördlich gelegenen
Gehweg zwischen der Lindenstraße und der Loher Straße sowie ein südlich
gelegener durchgehender Gehweg mit einer Breite von ca. 1,4 m vorgesehen. Der
Ausbau der Straße ist mit einem 10 cm dicken Betonsteinpflaster, verlegt
mit Mützen im Diagonalverband, auf einem entsprechenden Unterbau vorgesehen.
Das ursprüngliche Material der Straße „Am Bahnhof“ könnte allenfalls als
Bänderung in die Straße eingebracht werden. Im Zuge der Bauarbeiten muss der
Regenwasserkanal neu hergestellt werden. Die öffentliche Straße verläuft im
westlichen Ende (ca. 25 m) auf Privatgrund (RCG). Derzeit wird abgestimmt, ob
auch dieses Teilstück bis an das neue Pflaster auf dem Gelände der RCG mit
ausgebaut werden kann. Sollte dies der Fall werden, müsste mit dem Eigentümer
eine entsprechende Vereinbarungabgeschlossen werden.
Im nächsten Schritt wird der vorgesehene Ausbau der
Straße „Am Bahnhof“ inkl. Finanzierung den betroffenen Grundstückseigentümern
vorgestellt. In diesem Zusammenhang weist Bauamtsleiter Thünemann darauf
hingewiesen, dass für dieses Vorhaben Anliegerbeiträge auf der Grundlage der
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Freren vom 27.08.2002 abgerechnet werden
müssen.
Für den Umbau der Straße „Am Bahnhof“ soll im Rahmen
der Dorferneuerung Freren zunächst ein förmlicher Förderantrag auf Gewährung
von Zuwendungen nach der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung
(ZILE) beim Amt für Landentwicklung in Meppen eingereicht werden. Sollte eine
Förderung danach wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Mittel im Jahr 2013
nicht möglich sein, sind für die Baumaßnahme ggf. LEADER-Mittel der LAG
„Südliches Emsland“ zu beantragen.
Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussfassung vorzuschlagen:
a) Auf der Grundlage der
vorgestellten Planunterlagen (Bauprogramm) ist für den Umbau der Straße „Am
Bahnhof“ zunächst im Rahmen der Dorferneuerung Freren ein förmlicher Förderantrag
auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur integrierten ländlichen
Entwicklung (ZILE) beim Amt für Landentwicklung in Meppen einzureichen. Sollte
eine Förderung danach wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Mittel im Jahr
2013 nicht möglich sein, sind für die Baumaßnahme ggfs. LEADER-Mittel der LAG
„Südliches Emsland“ zu beantragen.
b) Der vorgesehene Ausbau der
Straße „Am Bahnhof“ inkl. Finanzierung ist den betroffenen
Grundstückseigentümern im Rahmen einer Anliegerbeteiligung vorzustellen und zu
erläutern.
c) Unmittelbar nach Vorliegen
einer Förderzusage ist die Straße „Am Bahnhof“ auf Basis der den Gremien
vorgestellten und mit den Anliegern abgestimmten Ausbaupläne zu sanieren.
Hierzu sind die notwendigen Straßenbauarbeiten kurzfristig in enger Abstimmung
mit dem Amt für Landentwicklung in Meppen öffentlich auszuschreiben. Dem nach
Prüfung und Wertung der Angebote günstigstbietenden Unternehmen ist umgehend
der Auftrag zu erteilen, sofern die im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
veranschlagten Mittel ausreichen. Anderenfalls ist die Angelegenheit den Gremien
erneut vorzulegen.
d)
Die Eigentümer der von der öffentlichen Einrichtung „Straße Am Bahnhof“
bevorteilten Grundstücke sind nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme auf
der Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Freren vom 27.08.2002
zu Ausbaubeiträgen heranzuziehen. Nähere Einzelheiten hierzu sind den
zuständigen Gremien der Stadt zu gegebener Zeit darzulegen.
Umgestaltung der Mühlenstraße-Süd (siehe DE-Plan Nr. 2b)
Anhand der Darstellungen
aus dem Dorferneuerungsplan und ergänzenden Fotos erläuterte Herr Stelzer die
Überlegungen zur Umgestaltung der Mühlenstraße im Teilabschnitt von der
Görtestraße bis zur Grulandstraße zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und
Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zunächst bleiben jedoch die laufenden
Grundstücksverhandlungen abzuwarten. Sofern diese erfolgreich sind, können im Anschluss
Ausbaupläne konkretisiert und mit den betroffenen Grundstückseigentümern
erörtert werden.
Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussfassung vorzuschlagen:
Der Verwaltungsausschuss
nimmt die Überlegungen zur Umgestaltung der Mühlenstraße im Teilabschnitt von
der Görtestraße bis zur Grulandstraße zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und
Verbesserung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Dorferneuerung Freren
zustimmend zur Kenntnis. Zunächst bleiben jedoch die laufenden
Grundstücksverhandlungen abzuwarten. Sofern diese erfolgreich abgeschlossen
werden können, sind die Ausbaupläne zu konkretisieren, vorab mit den
betroffenen Grundstückseigentümern zu erörtern und sodann dem Arbeitskreis
Dorferneuerung und den Gremien der Stadt zur Beratung und Entscheidung
vorzulegen.
Marktplatz (Einleitung Planungsphase - siehe
DE-Plan Nr. 1)
Im Zusammenhang mit der im
Dorferneuerungsplan mit höchster Priorität eingestuften öffentlichen Maßnahme
„Marktplatz“ wurde darüber informiert, dass zeitnah die Planungsphase eingeleitet
werden soll. Die aktuelle Förderphase der EU endet in diesem Jahr. Derzeit
werden die Richtlinien für die nächste Förderphase erarbeitet. Es wird jedoch
davon ausgegangen, dass nicht vor dem 3. Quartal 2014 Fördergelder zur
Verfügung stehen werden. Aus diesem Grund sollte dieses Zeitfenster auch unter Berücksichtigung
der komplexen Ausgangssituation (Versorger, ÖPNV, Anlieger, Gewerbe) zur
Erarbeitung eines Entwurfes bzw. zur Konkretisierung eines Gesamtkonzeptes genutzt
werden.
Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussfassung vorzuschlagen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die im
Dorferneuerungsplan mit höchster Priorität eingestufte öffentliche Maßnahme
„Marktplatz“ zeitnah Vorschläge zur Einleitung der konkreten Planungsphase zu
unterbreiten.
