Fridurenpatt und Fridurentour (siehe DE-Plan Nr. G)

Herr Thiemann stellte anhand von Übersichtskarten den Verlauf und einzelne Stationen der drei durch die Projektgruppe „Auf den Spuren von Friduren“ des Heimatvereins Freren e.V. entwickelten Routen („Fridurenpatt“, „Rund um Friduren-Tour“ und „Friduren Radtour“) vor. Anhand erster Vorentwürfe/Konzeptüberlegungen wurde die Darstellung der Stationsschilder vorgestellt (Umfang des Inhalts, Logo, QR-Code, Verknüpfung und Einbindung weiterführender Informationen). Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket entsprechend dem aktuellen Planungsstand nachfolgende Punkte:

·           Aufstellen von 66 Informationsschildern (20 x 30 cm, aufgeständert)

·           Anbringen von 15 Informationsschildern (20 x 30 cm, Wandmontage)

·           Aufstellen von 8 großen Informationstafeln (mind. A0 + Rahmen/Ständer)

·           Anbringen von 6 „QR-Codes“ an bereits bestehenden und beschilderten Stationen

·           Entwicklung und Produktion einer Broschüre zu den Stationen

·           Entwicklung und Produktion von Faltplänen

·           Entwicklung und Erarbeitung von Flyern und Plakaten (Bewerbung der Routen)

·           ggf. Anlage eines Obstbaumlehrpfades

Die Maßnahme muss bis zum 31. Juli 2013 realisiert werden. Aktuell wird hierzu der förmliche Förderantrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) aus der Förderschiene „Tourismus“ erarbeitet, der beim Amt für Landentwicklung in Meppen einzureichen ist. Ergänzend soll ein Förderantrag bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung mit dem Förderschwerpunkt „Denkmalpflege“ gestellt werden.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt nach kurzer Diskussion einstimmig, dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

a)     Die von der Projektgruppe „Auf den Spuren von Friduren“ entwickelten Vorschläge der Routen „Fridurenpatt“, „Rund um Friduren-Tour“ und Friduren Radtour“ werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

b)     Auf der Grundlage der vorgestellten Unterlagen ist im Rahmen der Dorferneuerung ein förmlicher Förderantrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) aus der Förderschiene „Tourismus“ beim Amt für Landentwicklung in Meppen zu stellen. Parallel dazu ist ebenfalls ein Förderantrag bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung mit dem Förderschwerpunkt „Denkmalpflege“ einzureichen.

c)     Unmittelbar nach Vorliegen der Förderzusage bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist mit den vorgestellten Maßnahmen zu beginnen. Hierzu sind die notwendigen Arbeiten kurzfristig in enger Abstimmung mit dem Amt für Landentwicklung in Meppen beschränkt auszuschreiben. Dem nach Prüfung und Wertung der Angebote günstigstbietenden Unternehmen ist umgehend der Auftrag zu erteilen, sofern die im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagten Mittel ausreichen. Anderenfalls ist die Angelegenheit den Gremien erneut vorzulegen.

 

 

Umbau der Straße „Am Bahnhof“ (siehe DE-Plan Nr. 8)

Herr Stelzer stellte die Planungen zum Ausbau der Straße „Am Bahnhof“ anhand von Plänen, Fotos und Schnitten vor. Es ist ein Ausbau der Straße mit einer Breite von 6,5 m (inkl. Rinne), einem nördlich gelegenen Gehweg zwischen der Lindenstraße und der Loher Straße sowie ein südlich gelegener durchgehender Gehweg mit einer Breite von ca. 1,4 m vorgesehen. Der Ausbau der Straße ist mit einem 10 cm dicken Betonsteinpflaster, verlegt mit Mützen im Diagonalverband, auf einem entsprechenden Unterbau vorgesehen. Das ursprüngliche Material der Straße „Am Bahnhof“ könnte allenfalls als Bänderung in die Straße eingebracht werden. Im Zuge der Bauarbeiten muss der Regenwasserkanal neu hergestellt werden. Die öffentliche Straße verläuft im westlichen Ende (ca. 25 m) auf Privatgrund (RCG). Derzeit wird abgestimmt, ob auch dieses Teilstück bis an das neue Pflaster auf dem Gelände der RCG mit ausgebaut werden kann. Sollte dies der Fall werden, müsste mit dem Eigentümer eine entsprechende Vereinbarungabgeschlossen werden.

Im nächsten Schritt wird der vorgesehene Ausbau der Straße „Am Bahnhof“ inkl. Finanzierung den betroffenen Grundstückseigentümern vorgestellt. In diesem Zusammenhang weist Bauamtsleiter Thünemann darauf hingewiesen, dass für dieses Vorhaben Anliegerbeiträge auf der Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Freren vom 27.08.2002 abgerechnet werden müssen.

Für den Umbau der Straße „Am Bahnhof“ soll im Rahmen der Dorferneuerung Freren zunächst ein förmlicher Förderantrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) beim Amt für Landentwicklung in Meppen eingereicht werden. Sollte eine Förderung danach wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Mittel im Jahr 2013 nicht möglich sein, sind für die Baumaßnahme ggf. LEADER-Mittel der LAG „Südliches Emsland“ zu beantragen.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

a)     Auf der Grundlage der vorgestellten Planunterlagen (Bauprogramm) ist für den Umbau der Straße „Am Bahnhof“ zunächst im Rahmen der Dorferneuerung Freren ein förmlicher Förderantrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) beim Amt für Landentwicklung in Meppen einzureichen. Sollte eine Förderung danach wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Mittel im Jahr 2013 nicht möglich sein, sind für die Baumaßnahme ggfs. LEADER-Mittel der LAG „Südliches Emsland“ zu beantragen.

b)     Der vorgesehene Ausbau der Straße „Am Bahnhof“ inkl. Finanzierung ist den betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen einer Anliegerbeteiligung vorzustellen und zu erläutern.

c)     Unmittelbar nach Vorliegen einer Förderzusage ist die Straße „Am Bahnhof“ auf Basis der den Gremien vorgestellten und mit den Anliegern abgestimmten Ausbaupläne zu sanieren. Hierzu sind die notwendigen Straßenbauarbeiten kurzfristig in enger Abstimmung mit dem Amt für Landentwicklung in Meppen öffentlich auszuschreiben. Dem nach Prüfung und Wertung der Angebote günstigstbietenden Unternehmen ist umgehend der Auftrag zu erteilen, sofern die im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagten Mittel ausreichen. Anderenfalls ist die Angelegenheit den Gremien erneut vorzulegen.

d)     Die Eigentümer der von der öffentlichen Einrichtung „Straße Am Bahnhof“ bevorteilten Grundstücke sind nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme auf der Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Freren vom 27.08.2002 zu Ausbaubeiträgen heranzuziehen. Nähere Einzelheiten hierzu sind den zuständigen Gremien der Stadt zu gegebener Zeit darzulegen.

Umgestaltung der Mühlenstraße-Süd (siehe DE-Plan Nr. 2b)

Anhand der Darstellungen aus dem Dorferneuerungsplan und ergänzenden Fotos erläuterte Herr Stelzer die Überlegungen zur Umgestaltung der Mühlenstraße im Teilabschnitt von der Görtestraße bis zur Grulandstraße zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zunächst bleiben jedoch die laufenden Grundstücksverhandlungen abzuwarten. Sofern diese erfolgreich sind, können im Anschluss Ausbaupläne konkretisiert und mit den betroffenen Grundstückseigentümern erörtert werden.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Überlegungen zur Umgestaltung der Mühlenstraße im Teilabschnitt von der Görtestraße bis zur Grulandstraße zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Dorferneuerung Freren zustimmend zur Kenntnis. Zunächst bleiben jedoch die laufenden Grundstücksverhandlungen abzuwarten. Sofern diese erfolgreich abgeschlossen werden können, sind die Ausbaupläne zu konkretisieren, vorab mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu erörtern und sodann dem Arbeitskreis Dorferneuerung und den Gremien der Stadt zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Marktplatz (Einleitung Planungsphase - siehe DE-Plan Nr. 1)

Im Zusammenhang mit der im Dorferneuerungsplan mit höchster Priorität eingestuften öffentlichen Maßnahme „Marktplatz“ wurde darüber informiert, dass zeitnah die Planungsphase eingeleitet werden soll. Die aktuelle Förderphase der EU endet in diesem Jahr. Derzeit werden die Richtlinien für die nächste Förderphase erarbeitet. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass nicht vor dem 3. Quartal 2014 Fördergelder zur Verfügung stehen werden. Aus diesem Grund sollte dieses Zeitfenster auch unter Berücksichtigung der komplexen Ausgangssituation (Versorger, ÖPNV, Anlieger, Gewerbe) zur Erarbeitung eines Entwurfes bzw. zur Konkretisierung eines Gesamtkonzeptes genutzt werden.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Dorferneuerungsplan mit höchster Priorität eingestufte öffentliche Maßnahme „Marktplatz“ zeitnah Vorschläge zur Einleitung der konkreten Planungsphase zu unterbreiten.