a)  Auf Anfrage des Zuhörers Andreas Meißner teilt Bürgermeister Schröder mit, dass eine Bekanntgabe von Angebotspreisen in der letzten Sitzung des Rates und einer nachträglichen Abgabe eines Vergleichsangebotes einer Vergabe der heute behandelten Dorfverschönerungsmaßnahmen nicht entgegen spricht. Nach Überprüfung und Einschätzung des Technikers der Samtgemeinde Freren ist der finanzielle Unterschied zwischen den Angeboten groß genug, um eine Vorteilnahme des zweiten Anbieters auszuschließen.

b)  Der Zuhörer Andreas Meißner berichtet von seinen Bemühungen, beim Landkreis Emsland eine Genehmigung zwecks Errichtung einer Ampelanlage oder von Überquerungshilfen auf der B 214 in Höhe der Siedlung „Am Messberg“ bzw. beim Gasthof Rolfes zu bekommen. Er bittet den Rat der Gemeinde Andervenne, ihn in seinem Ansinnen zu unterstützen.

     Ratsmitglied Schmitz befürwortet eine Ampelanlage bzw. Überquerungshilfen, da hier viele Kinder und zunehmend auch alte Menschen die B 214 an den vorgenannten Stellen überqueren.

     Bürgermeister Schröder teilt hierzu mit, dass er diesbezüglich ebenfalls Gespräche mit dem Fachbereich Straßenverkehr, Herrn Mülder, geführt habe, mit dem Ergebnis, dass einer Ampelanlage oder Überquerungshilfen aufgrund der zur Zeit maßgeblichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h nicht zugestimmt werden kann. Hierzu sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung von höchstens 70 km/h erforderlich.

     Bürgermeister Schröder verweist auf die Schaffung eines Präzedenzfalles und mögliche Folgeanträge von Anliegern an anderen Stellen der B 214, vor allem in Bezug auf die hohen anfallenden Kosten für eine Ampelanlage, da diese voraussichtlich von der Gemeinde Andervenne zu tragen wären.

     Auf Vorschlag des Rates der Gemeinde Andervenne soll der Landkreis Emsland, Herr Mülder, gebeten werden, in der nächsten Ratssitzung zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Darüber hinaus wären die Erfahrungen mit der Aufstellung einer Bedarfsampel oder einer Dunkelampel und die damit verbundenen Kosten von Interesse.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.