Bürgermeister Schröder begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Samtgemeindebürgermeister Ritz und den Kämmerer Reinhold Nitschke und bedankt sich bei diesem und dem Personal der Kämmerei für die Ausarbeitung des aufwendigen Zahlenwerkes.

Kämmerer Nitschke gibt die allen Ratsmitgliedern vorliegenden Eckdaten zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes der Gemeinde Andervenne für das Haushaltsjahr 2013 bekannt. Er erläutert eingehend sämtliche Ansätze des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes, das Investitionsprogramm sowie den Stellenplan.

Samtgemeindeangestellter Schröder berichtet aufgrund einer heutigen Anfrage der Emsländischen Eisenbahn zum Antrag auf Errichtung einer Busspur mit Wartehalle an der Haltestelle Heese, dass der angedachte Ausbau noch leicht modifiziert würde und aller Voraussicht nach keine Verrohrung des Vorfluters mehr nötig sei.

Samtgemeindebürgermeister Ritz gibt einen Überblick zur Entwicklung der Haushalte der Samtgemeinde Freren und der übrigen Mitgliedsgemeinden.

Auf Anfrage von Ratsmitglied Meyer erläutert Samtgemeindebürgermeister Ritz die zum Teil gegenläufige Entwicklung bei den Steuern in den Haushalten der Mitgliedsgemeinden, die auch sehr stark mit einzelnen betrieblichen Zusammenhängen in Verbindung stehen.

Nach weiterer Beratung beschließt der Rat der Gemeinde Andervenne einstimmig den vorliegenden Haushaltsplan und die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013:

§  1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf....................................................................... 511.400 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................... 511.400 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf......................................................................... 0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf............................................................ 0 Euro

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit................................ 464.900 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............................... 473.300 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................. 166.700 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................ 113.300 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf.................................................... 0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf................................................... 0 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes............................................................... 631.600 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes.............................................................. 586.600 Euro

§  2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind im Haushaltsjahr 2013 nicht vorgesehen.

§  3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§  4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 77.000 Euro festgesetzt.

§  5

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).......................... 318 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).................................................................... 308 v.H.

2. Gewerbesteuer............................................................................................................ 311 v.H.

§  6

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a)    § 115 II Nr. 1 NKomVG                                                            20.000,00 Euro

b)    § 115 II Nr. 2 NKomVG                                                              5.000,00 Euro

c)    § 117 I 2 NKomVG                                                                     2.000,00 Euro

d)    § 19 IV 1 GemHKVO                                                                 2.000,00 Euro

e)    für Rückstellungen und Abgrenzungen                                         500,00 Euro

Ferner beschließt der Rat der Gemeinde Andervenne einstimmig das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2013 – 2016 und den Stellenplan.

Bürgermeister Schröder teilt mit, dass zur Herstellung einer Pflasterung des Fußweges von der Finkenstraße zum Sportplatz und zur Neugestaltung der Beete am Parkplatz „Hornhoker Eck“ Angebote von den Firmen Reisinger und Burrichter aus Andervenne vorliegen.

Nach kurzer Beratung beschließt der Rat der Gemeinde Andervenne einstimmig bei einer Stimmenthaltung, die Arbeiten zur Herstellung einer Pflasterung des Fußweges von der Finkenstraße zum Sportplatz zum Angebotspreis in Höhe von 1.444,66 € und zur Neugestaltung der Beete am Parkplatz „Hornhoker Eck“ zum Angebotspreis in Höhe von 2.350,00 € an die günstigstbietende Firma Burrichter aus Andervenne zu vergeben.