Sitzung: 18.03.2013 Gemeinderat Andervenne
Bürgermeister Schröder
begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Samtgemeindebürgermeister Ritz und den
Kämmerer Reinhold Nitschke und bedankt sich bei diesem und dem Personal der
Kämmerei für die Ausarbeitung des aufwendigen Zahlenwerkes.
Kämmerer Nitschke gibt
die allen Ratsmitgliedern vorliegenden Eckdaten zum Verwaltungsentwurf des
Haushaltsplanes der Gemeinde Andervenne für das Haushaltsjahr 2013 bekannt. Er
erläutert eingehend sämtliche Ansätze des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes,
das Investitionsprogramm sowie den Stellenplan.
Samtgemeindeangestellter
Schröder berichtet aufgrund einer heutigen Anfrage der Emsländischen Eisenbahn
zum Antrag auf Errichtung einer Busspur mit Wartehalle an der Haltestelle
Heese, dass der angedachte Ausbau noch leicht modifiziert würde und aller
Voraussicht nach keine Verrohrung des Vorfluters mehr nötig sei.
Samtgemeindebürgermeister
Ritz gibt einen Überblick zur Entwicklung der Haushalte der Samtgemeinde Freren
und der übrigen Mitgliedsgemeinden.
Auf Anfrage von Ratsmitglied
Meyer erläutert Samtgemeindebürgermeister Ritz die zum Teil gegenläufige
Entwicklung bei den Steuern in den Haushalten der Mitgliedsgemeinden, die auch
sehr stark mit einzelnen betrieblichen Zusammenhängen in Verbindung stehen.
Nach weiterer Beratung
beschließt der Rat der Gemeinde Andervenne einstimmig den vorliegenden
Haushaltsplan und die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf....................................................................... 511.400
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................... 511.400
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf......................................................................... 0
Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen
auf............................................................ 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit................................ 464.900
Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit............................... 473.300
Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf............................................. 166.700
Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf............................................ 113.300
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf.................................................... 0
Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf................................................... 0
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes............................................................... 631.600
Euro
- der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes.............................................................. 586.600
Euro
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind im Haushaltsjahr 2013
nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden
nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 77.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Realsteuern
werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).......................... 318 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B).................................................................... 308
v.H.
2. Gewerbesteuer............................................................................................................ 311
v.H.
§ 6
Als unerheblich im Sinne
der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a)
§ 115 II Nr. 1 NKomVG 20.000,00
Euro
b)
§ 115 II Nr. 2 NKomVG 5.000,00
Euro
c)
§ 117 I 2 NKomVG 2.000,00
Euro
d)
§ 19 IV 1 GemHKVO 2.000,00
Euro
e)
für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,00
Euro
Ferner beschließt der
Rat der Gemeinde Andervenne einstimmig das Investitionsprogramm für den
Planungszeitraum 2013 – 2016 und den Stellenplan.
Bürgermeister Schröder
teilt mit, dass zur Herstellung einer Pflasterung des Fußweges von der
Finkenstraße zum Sportplatz und zur Neugestaltung der Beete am Parkplatz
„Hornhoker Eck“ Angebote von den Firmen Reisinger und Burrichter aus Andervenne
vorliegen.
Nach kurzer Beratung
beschließt der Rat der Gemeinde Andervenne einstimmig bei einer Stimmenthaltung,
die Arbeiten zur Herstellung einer Pflasterung des Fußweges von der Finkenstraße
zum Sportplatz zum Angebotspreis in Höhe von 1.444,66 € und zur Neugestaltung
der Beete am Parkplatz „Hornhoker Eck“ zum Angebotspreis in Höhe von 2.350,00 €
an die günstigstbietende Firma Burrichter aus Andervenne zu vergeben.
