Sitzung: 03.07.2013 Gemeinderat Thuine
Sodann beschließt der
Gemeinderat auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig:
a) Für das in der
vorliegenden Karte dargestellte Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet
Westlich der K 322 – Erweiterung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Ziel und
Zweck des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen
westlich des vorhandenen Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans bezieht sich auf die Grundstücke zwischen der B 214 und der nördlich
hierzu verlaufenden Straße „Zur Sunderinge“ einschließlich einer Teilfläche
dieser Erschließungsstraße sowie einen hieran angrenzenden Grundstücksstreifen
im Westen des bestehenden Gewerbegebietes. Das Plangebiet hat danach eine Größe
von rd. 3,9 ha.
b) Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen
(Vorentwurf mit Kurzerläuterung) ist zunächst die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.
