Sodann beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig:

a)   Für das in der vorliegenden Karte dargestellte Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet Westlich der K 322 – Erweiterung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Ziel und Zweck des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen westlich des vorhandenen Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht sich auf die Grundstücke zwischen der B 214 und der nördlich hierzu verlaufenden Straße „Zur Sunderinge“ einschließlich einer Teilfläche dieser Erschließungsstraße sowie einen hieran angrenzenden Grundstücksstreifen im Westen des bestehenden Gewerbegebietes. Das Plangebiet hat danach eine Größe von rd. 3,9 ha.

b)  Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf mit Kurzerläuterung) ist zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.