Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Rat der Stadt Freren einstimmig auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses:

a)  Für das im vorliegenden Planentwurf dargestellte Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Östlich der Beestener Straße“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Umwandlung der Mischgebietsfläche in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel, um den vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkt auf maximal 1.000 qm Gesamtverkaufsfläche erweitern zu können. Das Plangebiet erstreckt sich auf das Grundstück Gemarkung Freren 47 Flurstück 7 mit einer Größe von 4.573 qm. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

b)  Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

c)  Auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs, der Entwurfsbegründung und den textlichen Festsetzungen ist gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ferner ist den von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

d)  Mit dem Inkrafttreten der 1. Änderung treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 36 „Östlich der Beestener Straße“ außer Kraft, soweit sie von dieser Änderung betroffen sind. Die übrigen textlichen Festsetzungen des Ursprungsplans bleiben hiervon unberührt und sind weiterhin gültig.