Sitzung: 17.09.2013 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
beschließt der Rat der Stadt Freren einstimmig auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses:
a) Für das im vorliegenden Planentwurf dargestellte
Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 36 „Östlich der Beestener Straße“ beschlossen. Ziel und
Zweck der Planänderung ist die Umwandlung der Mischgebietsfläche in ein
sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel, um
den vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkt auf maximal 1.000 qm
Gesamtverkaufsfläche erweitern zu können. Das Plangebiet erstreckt sich auf das
Grundstück Gemarkung Freren 47 Flurstück 7 mit einer Größe von 4.573 qm. Die
Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
b) Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2
Nr. 1 BauGB abgesehen.
c) Auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs, der
Entwurfsbegründung und den textlichen Festsetzungen ist gem. § 13 a Abs. 2 Nr.
1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen. Ferner ist den von der Änderung berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13
Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
d) Mit dem Inkrafttreten der 1. Änderung treten die
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 36 „Östlich der Beestener Straße“ außer
Kraft, soweit sie von dieser Änderung betroffen sind. Die übrigen textlichen
Festsetzungen des Ursprungsplans bleiben hiervon unberührt und sind weiterhin
gültig.
