Sitzung: 10.10.2013 Familien-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss Stadt Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer kurzer
Beratung schlägt der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss mit 3 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme dem
Verwaltungsausschuss vor, zu beschließen:
1.
Nachstehende
Spielplätze, wobei die Reihenfolge der angeführten Spielplätze auch die Priorität
wiedergibt, sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in den Haushaltsjahren
2013 bis 2015 umzugestalten:
a) Spielplatz Grundesch
Der Spielplatz ist zu erhalten. Der schmale Streifen zwischen den
Grundstücken Beel und Dickebohm von der Geselbrachtstraße bis zum Wendeplatz
der Straße „Im Grundesch“ ist zu bepflanzen, da er als Spielplatzfläche nicht
mehr benutzt wird. Auf der übrigen Fläche ist das Kriechrohr zu entfernen und
zusätzliche Spielgeräte sind aufzustellen. Die evtl. nicht mehr benötigte Sandfläche
ist mit Rasen einzusäen. Der Spielplatz ist mit einem Zaun zu versehen.
b) Spielplatz Kiebitzweg
Die Hütte ist zu entfernen. Die Sandfläche ist zu verkleinern. Die sich
so ergebende Fläche ist mit Rasen einzusäen.
c) Spielplatz Tulpenweg
Der Wall einschließlich Bewuchs ist, bis auf die höher gewachsenen
Bäume zu entfernen. Die Sandfläche ist auf den Schaukelbereich zu minimieren.
Die restliche Fläche ist mit Rasen einzusäen.
d) Spielplatz Am Schnappen
Eine Rutsche und ein zweites Fußballtor sind aufzustellen.
e) Spielplatz Finkenstraße
Die amerikanische Eiche muss erhalten bleiben. Ein Drehkarussell oder ähnliches
ist in Absprache mit den Anliegern aufzustellen.
f) Spielplatz im Stadtteil
Suttrup, Im Schlatt
Die Sandfläche ist einzufassen und eine Sitzgelegenheit zu schaffen.
Ein Spielplatzschild ist aufzustellen.
g) Bolzplatz Meisenweg
Die Nutzung des Bolzplatzes ist durch die Aufstellung eines
Hinweisschildes zu regeln.
2.
Aufgrund der
personellen Situation des Bauhofes wird es nicht möglich sein, alle Arbeiten
durch Mitarbeiter des Bauhofes auszuführen. Insofern wird die Verwaltung
ermächtigt, nach Einholung von Vergleichsangeboten im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Mittel Aufträge zu erteilen. Dies bezieht sich auch auf die
Anschaffung von Spielgeräten.
3.
Für die
Beaufsichtigung und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze sind
ehrenamtliche Personen anzuwerben.
