Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach weiterer kurzer Beratung schlägt der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss  mit 3 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme dem Verwaltungsausschuss vor, zu beschließen:

1.      Nachstehende Spielplätze, wobei die Reihenfolge der angeführten Spielplätze auch die Priorität wiedergibt, sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 umzugestalten:

a)    Spielplatz Grundesch

Der Spielplatz ist zu erhalten. Der schmale Streifen zwischen den Grundstücken Beel und Dickebohm von der Geselbrachtstraße bis zum Wendeplatz der Straße „Im Grundesch“ ist zu bepflanzen, da er als Spielplatzfläche nicht mehr benutzt wird. Auf der übrigen Fläche ist das Kriechrohr zu entfernen und zusätzliche Spielgeräte sind aufzustellen. Die evtl. nicht mehr benötigte Sandfläche ist mit Rasen einzusäen. Der Spielplatz ist mit einem Zaun zu versehen.

b)    Spielplatz Kiebitzweg

Die Hütte ist zu entfernen. Die Sandfläche ist zu verkleinern. Die sich so ergebende Fläche ist mit Rasen einzusäen.

c)    Spielplatz Tulpenweg

Der Wall einschließlich Bewuchs ist, bis auf die höher gewachsenen Bäume zu entfernen. Die Sandfläche ist auf den Schaukelbereich zu minimieren. Die restliche Fläche ist mit Rasen einzusäen.

d)    Spielplatz Am Schnappen

Eine Rutsche und ein zweites Fußballtor sind aufzustellen.

e)    Spielplatz Finkenstraße

Die amerikanische Eiche muss erhalten bleiben. Ein Drehkarussell oder ähnliches ist in Absprache mit den Anliegern aufzustellen.

f)     Spielplatz im Stadtteil Suttrup, Im Schlatt

Die Sandfläche ist einzufassen und eine Sitzgelegenheit zu schaffen. Ein Spielplatzschild ist aufzustellen.

g)    Bolzplatz Meisenweg

Die Nutzung des Bolzplatzes ist durch die Aufstellung eines Hinweisschildes zu regeln.

2.      Aufgrund der personellen Situation des Bauhofes wird es nicht möglich sein, alle Arbeiten durch Mitarbeiter des Bauhofes auszuführen. Insofern wird die Verwaltung ermächtigt, nach Einholung von Vergleichsangeboten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Aufträge zu erteilen. Dies bezieht sich auch auf die Anschaffung von Spielgeräten.

3.      Für die Beaufsichtigung und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze sind ehrenamtliche Personen anzuwerben.