Sitzung: 07.11.2013 Wegeausschuss
Nach weiterer eingehender
Beratung empfiehlt der Wegeausschuss dem Verwaltungsausschuss bei 1 Enthaltung
und 6 Ja-Stimmen folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die Ergebnisse der Überprüfung
der Wegeseitenstreifen und der sonstigen gemeindlichenFlächen im Stadtgebiet
wird zur Kenntnis genommen.
b) Alle Grundstückseigentümer,
bei denen eine Grenzüberschreitung von mehr als 100 qm festgestellt wurde, sind
im 1. Quartal 2014 anzuschreiben und aufzufordern, künftig die tatsächliche
Grenze einzuhalten. Darüber hinaus ist in den Fällen, wo die Grenzverletzung
größer 500 qm beträgt, die bisher landwirtschaftlich genutzte städtische
Wegefläche durch Setzen von Kunststoffpfählen zu sichern. Diese Teilflächen
sind zudem der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Emsland zwecks
Anerkennung als Kompensations- oder Ökokontoflächen zu melden.
c) Mit der Naturschutzbehörde ist
vorab sowohl die vorstehende Vorgehensweise als auch die künftige Nutzung der
rückgewonnenen Wegeseitenstreifen konkret abzustimmen. Das Ergebnis ist den
Gremien der Stadt mitzuteilen.
