Nach weiterer eingehender Beratung empfiehlt der Wegeausschuss dem Verwaltungsausschuss bei 1 Enthaltung und 6 Ja-Stimmen folgende Beschlüsse zu fassen:

a)   Die Ergebnisse der Überprüfung der Wegeseitenstreifen und der sonstigen gemeindlichenFlächen im Stadtgebiet wird zur Kenntnis genommen.

b)   Alle Grundstückseigentümer, bei denen eine Grenzüberschreitung von mehr als 100 qm festgestellt wurde, sind im 1. Quartal 2014 anzuschreiben und aufzufordern, künftig die tatsächliche Grenze einzuhalten. Darüber hinaus ist in den Fällen, wo die Grenzverletzung größer 500 qm beträgt, die bisher landwirtschaftlich genutzte städtische Wegefläche durch Setzen von Kunststoffpfählen zu sichern. Diese Teilflächen sind zudem der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Emsland zwecks Anerkennung als Kompensations- oder Ökokontoflächen zu melden.

c)   Mit der Naturschutzbehörde ist vorab sowohl die vorstehende Vorgehensweise als auch die künftige Nutzung der rückgewonnenen Wegeseitenstreifen konkret abzustimmen. Das Ergebnis ist den Gremien der Stadt mitzuteilen.