Sitzung: 26.11.2013 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Aussprache
beschließt der Rat der Stadt Freren einstimmig auf Vorschlag des
Verwaltungsausschusses:
a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bauleitplans
vorgebrachten Anregungen wird gem. der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 40 „Nördlich der Ostwier Straße“
mit der Begründung, dem Umweltbericht, den textlichen und gestalterischen
Festsetzungen sowie den Fachgutachten (schalltechnische Stellungnahme der Zech
Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 03.06.2013, geologische Kurzbeurteilung des
Ingenieurbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 25.05.2013, hydraulischer Nachweis
des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 19.08.2013 und spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 23.07.2013) wird gem. § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung beschlossen.
