Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Aussprache beschließt der Rat der Stadt Freren einstimmig auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses:

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bauleitplans vorgebrachten Anregungen wird gem. der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

b)  Der Bebauungsplan Nr. 40 „Nördlich der Ostwier Straße“ mit der Begründung, dem Umweltbericht, den textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie den Fachgutachten (schalltechnische Stellungnahme der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 03.06.2013, geologische Kurzbeurteilung des Ingenieurbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 25.05.2013, hydraulischer Nachweis des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 19.08.2013 und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 23.07.2013) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.