Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Rat der Stadt Freren einstimmig auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses:

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen wird gem. der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

b)  Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Östlich der Beestener Straße“ mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen sowie den Fachgutachten (Verträglichkeits- und Auswirkungsanalyse für Erweiterungsplanungen in der Stadt Freren, BBE Standort- und Kommunalberatung, Münster, vom Februar 2013; Einzelhandelskonzept für die Stadt Freren, BBE Standort- und Kommunalberatung, Münster, vom September 2013) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.