Sitzung: 26.11.2013 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung beschließt der Rat der Stadt Freren einstimmig auf
Vorschlag des Verwaltungsausschusses:
a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs.
2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der
Bebauungsplanänderung vorgebrachten Anregungen wird gem. der beiliegenden Abwägung
Stellung genommen.
b) Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Östlich der
Beestener Straße“ mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen sowie den
Fachgutachten (Verträglichkeits- und Auswirkungsanalyse für
Erweiterungsplanungen in der Stadt Freren, BBE Standort- und Kommunalberatung,
Münster, vom Februar 2013; Einzelhandelskonzept für die Stadt Freren, BBE
Standort- und Kommunalberatung, Münster, vom September 2013) wird gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
