Sitzung: 26.11.2013 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Aussprache
beschließt der Rat der Stadt Freren auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses
einstimmig::
a) Das Katasteramt in Lingen ist zu beauftragen, auf der
Grundlage des vorliegenden, hinsichtlich der von den Bauinteressenten gewünschten
Grenzverschiebungen noch zu überarbeiteten Aufteilungsvorschlages die
Baugrundstücke im 1. Bauabschnitt (südlicher Teilbereich) im Wohnbaugebiet
„Nördlich der Ostwier Straße“ umgehend zu vermessen.
b) Der Gesamtverkaufspreis für die Baugrundstücke im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 40 „Nördlich der Ostwier Straße“ wird
auf 55,00 €/qm festgesetzt. Hierin enthalten sind neben den Grundstückskosten
auch der endgültige Erschließungsbeitrag in Form eines Ablösebeitrages. Dieser
beträgt für die Planstraße A 12,66 €/qm und für die übrigen Planstraßen B bis D
sowie die Sammelstraße A 21,69 €/qm. Die Bauverpflichtung für das neue Gebiet
wird zunächst auf 3 Jahre festgelegt. Im Übrigen gelten die gleichen Kauf- und
Bebauungsbedingungen wie für die Bauplätze in den Wohngebieten „Am Schnappen“
und „Nördlich der Jägerstraße“.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur
Ersterschließung des 1. Bauabschnittes des Baugebietes „Nördlich der Ostwier
Straße“ möglichst umgehend öffentlich auszuschreiben, damit die Bauausführung
sofort Anfang des neuen Jahres erfolgen kann. Hierzu gehören die Anlegung der
Planstraßen A und B, des südlichen Teilstücks der Sammelstraße A, des Regenrückhaltebeckens
und auch des Verbindungsweges am Grundstück des Tierarztes vorbei bis zur
Lünsfelder Straße. Nach Prüfung und Auswertung des Submissionsergebnisses sowie
Zustimmung des Fachbereiches Rechnungsprüfung beim Landkreis Emsland ist dem
günstigstbietenden Unternehmen kurzfristig der Auftrag zu erteilen, sofern der
kalkulierte Kostenrahmen eingehalten wird. Anderenfalls ist die Angelegenheit
wieder vorzulegen.
