Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Aussprache beschließt der Rat der Stadt Freren auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig::

a)  Das Katasteramt in Lingen ist zu beauftragen, auf der Grundlage des vorliegenden, hinsichtlich der von den Bauinteressenten gewünschten Grenzverschiebungen noch zu überarbeiteten Aufteilungsvorschlages die Baugrundstücke im 1. Bauabschnitt (südlicher Teilbereich) im Wohnbaugebiet „Nördlich der Ostwier Straße“ umgehend zu vermessen.

b)  Der Gesamtverkaufspreis für die Baugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 40 „Nördlich der Ostwier Straße“ wird auf 55,00 €/qm festgesetzt. Hierin enthalten sind neben den Grundstückskosten auch der endgültige Erschließungsbeitrag in Form eines Ablösebeitrages. Dieser beträgt für die Planstraße A 12,66 €/qm und für die übrigen Planstraßen B bis D sowie die Sammelstraße A 21,69 €/qm. Die Bauverpflichtung für das neue Gebiet wird zunächst auf 3 Jahre festgelegt. Im Übrigen gelten die gleichen Kauf- und Bebauungsbedingungen wie für die Bauplätze in den Wohngebieten „Am Schnappen“ und „Nördlich der Jägerstraße“.

c)  Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur Ersterschließung des 1. Bauabschnittes des Baugebietes „Nördlich der Ostwier Straße“ möglichst umgehend öffentlich auszuschreiben, damit die Bauausführung sofort Anfang des neuen Jahres erfolgen kann. Hierzu gehören die Anlegung der Planstraßen A und B, des südlichen Teilstücks der Sammelstraße A, des Regenrückhaltebeckens und auch des Verbindungsweges am Grundstück des Tierarztes vorbei bis zur Lünsfelder Straße. Nach Prüfung und Auswertung des Submissionsergebnisses sowie Zustimmung des Fachbereiches Rechnungsprüfung beim Landkreis Emsland ist dem günstigstbietenden Unternehmen kurzfristig der Auftrag zu erteilen, sofern der kalkulierte Kostenrahmen eingehalten wird. Anderenfalls ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.