Sitzung: 26.11.2013 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer
Darstellung der Eckdaten der Jahresrechnungen 2010 und 2011 beschließt der Rat
der Stadt Freren auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses wie folgt einstimmig:
Auf Grund der Berichte
über die Prüfung der Jahresrechnungen 2010 und 2011 bei der Stadt Freren sowie
den Stellungnahmen des Stadtdirektors zu den Prüfungsberichten werden die Jahresrechnungen
für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wie nachstehend aufgeführt beschlossen:
Danach schließt ab:
a) die Jahresrechnung 2010
Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben
Im Verwaltungshaushalt mit 2.907.321,58 € 3.055.537,39 €
im Vermögenshaushalt mit 1.759.060,64 € 1.759.060,64 €
Gesamtsumme 4.666.382,22
€ 4.814.598,03 €
(nachrichtlich):
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter
Kasseneinnahmereste 907,27
€
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 16.764,00
€
Vermögenshaushalt 1.047.251,74
€
- Abgang alter
Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 149,13
€
- Abgang alter
Kassenausgabereste 0,00
€
Insgesamt: 4.666.382,22 € 4.814.598,03
€
Unterschied: - 148.215,81 €
b) die Jahresrechnung 2011
Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben
Im Verwaltungshaushalt mit 3.035.911,92 € 3.035.911,92 €
im Vermögenshaushalt mit 539.565,00 € 539.565,00 €
Gesamtsumme 3.575.476,92
€ 3.575.476,92 €
(nachrichtlich):
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter
Kasseneinnahmereste 6.379,60
€
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 160.702,79
€
- Abgang alter
Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 168.914,70
€
- Abgang alter
Kassenausgabereste 0,00
€
Insgesamt: 3.575.476,92 € 3.575.476,92
€
Unterschied: 0,00 €
Die Prüfungsberichte für die Haushaltsjahre 2010 und
2011 sind mit den Stellungnahmen des Stadtdirektors öffentlich auszulegen. Die
Auslegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen.
Ferner wird dem Stadtdirektor für die Haushaltsjahre
2010 und 2011 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
