Sitzung: 03.12.2013 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses bei 4
Stimmenthaltungen folgende Haushaltssatzung 2014:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 5.413.800
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 5.413.800
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf......................................................................... 0
Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen
auf............................................................ 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit............................. 5.026.700
Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit............................ 4.998.300
Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf............................................... 64.000
Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf............................................ 650.800
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf......................................... 586.800
Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf........................................ 180.400
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes............................................................ 5.677.500
Euro
- der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes........................................................... 5.829.500
Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wir auf 586.800 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden
nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 837.700 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage für
das Haushaltsjahr 2014 wird auf 30,0 v.H. der Steuerkraftmesszahlen der
Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
§ 6
Als unerheblich im Sinne
der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a)
§ 115 II Nr. 1 NKomVG 50.000,00
Euro
b)
§ 115 II Nr. 2 NKomVG 10.000,00
Euro
c)
§ 117 I 2 NKomVG 8.000,00
Euro
d)
§ 19 IV 1 GemHKVO 5.000,00
Euro
e)
für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,00
Euro
Ferner beschließt der
Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses bei 4
Stimmenthaltungen, den vorliegenden Stellenplan der Samtgemeinde Freren für das
Haushaltsjahr 2014 sowie das vorliegenden Investitionsprogramm der Samtgemeinde
Freren für den Planungszeitraum 2014 – 2017.