Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Stadt Freren beschließt sodann auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses einstimmig die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 sowie den Stellenplan und das Investitionsprogramm:

§  1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 4.011.100 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 4.016.400 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf......................................................................... 0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf............................................................ 0 Euro

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............................. 3.703.500 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............................ 3.953.500 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................. 537.300 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................ 703.500 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf......................................... 166.200 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf........................................ 164.500 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes............................................................ 4.407.000 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes........................................................... 4.821.500 Euro

§  2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 166.200 Euro festgesetzt.

§  3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§  4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 617.000 Euro festgesetzt.

§  5

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)..................... 335 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)............................................................... 335 v.H.

2. Gewerbesteuer............................................................................................................ 335 v.H.

§  6

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a)    § 115 II Nr. 1 NKomVG                                                          20.000,00 Euro

b)    § 115 II Nr. 2 NKomVG                                                            5.000,00 Euro

c)    § 117 I 2 NKomVG                                                                   2.000,00 Euro

d)    § 19 IV 1 GemHKVO                                                               2.000,00 Euro

e)    für Rückstellungen und Abgrenzungen                                       500,00 Euro