Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach weiterer Beratung beschließt der Rat der Gemeinde Beesten einstimmig die folgende Haushaltssatzung der Gemeinde Beesten für das Haushaltsjahr 2014:

§  1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 1.539.300 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 1.687.400 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf......................................................................... 0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf............................................................ 0 Euro

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............................. 1.463.700 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............................ 1.657.600 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................. 337.000 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................ 746.000 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf.................................................... 0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf................................................... 0 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes............................................................ 1.800.700 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes........................................................... 2.403.600 Euro

§  2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind im Haushaltsjahr 2014 nicht vorgesehen.

§  3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§  4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 243.000 Euro festgesetzt.

§  5

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).......................... 318 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).................................................................... 308 v.H.

2. Gewerbesteuer............................................................................................................ 311 v.H.

§  6

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a)    § 115 II Nr. 1 NKomVG                                                            20.000,00 Euro

b)    § 115 II Nr. 2 NKomVG                                                              5.000,00 Euro

c)    § 117 I 2 NKomVG                                                                     2.000,00 Euro

d)    § 19 IV 1 GemHKVO                                                                 2.000,00 Euro

e)    für Rückstellungen und Abgrenzungen                                         500,00 Euro

Ferner beschließt der Gemeinderat einstimmig den Stellenplan der Gemeinde Beesten für das Haushaltsjahr 2014 sowie das vorliegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2014 – 2017.