Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss einstimmig, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat der Samtgemeinde Freren vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)  Aufgrund des Antrags der Gemeinde Andervenne wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke folgender Darstellungen beschlossen:

 

-  47.1: Südlich der Schulstraße bzw. östlich des ehem. Sägewerks, des Friedhofs und der Wohnbausiedlung „Kolpingstraße“ sind Wohnbauflächen (W) zur Größe von rd. 0,89 ha darzustellen.

 

-  47.2: Nordwestlich der Kirchstraße bzw. gegenüber der Siedlung „Meisen- / Finken- / Lerchenstraße“ und südlich des Hornewegs ist eine Wohnbaufläche (W) zur Größe von rd. 0,46 ha auszuweisen.

 

-  47.3: Sämtliche im Ursprungs-Flächennutzungsplan für den Ortskern Andervenne noch als Dorfgebiet dargestellten Flächen –  beidseitig der Pfarrer-Gockel-Straße, Kirchstraße und Schulstraße – sind der aktuellen Nutzung angepasst in gemischte Bauflächen (M) umzuwandeln.

 

-  47.4: Die Teilfläche zur Größe von rd. 0,15 ha, in dem u.a. der Fuß- und Radweg westlich der Wohnbausiedlung „Hoener Wischken / Up’n Eschke“ in die Pfarrer-Gockel-Straße mündet, ist dem Bestand entsprechend in eine Fläche für die Landwirtschaft zu ändern.

 

b)  Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs und der Kurzerläuterung zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.