Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Sodann beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, folgende Geldzuwendung gemäß den Bestimmungen des § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a GemHKVO anzunehmen:

 

RWE Deutschland AG spendet der Samtgemeinde Freren eine Geldzuwendung für die Anschaffung eines Defibrillators für die Dreifeldsporthalle Freren im Werte von 3.570,00 €