Sitzung: 24.07.2014 Samtgemeinderat
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Sodann beschließt der Rat der
Samtgemeinde Freren auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig,
folgende Geldzuwendung gemäß den Bestimmungen des § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m.
§ 25a GemHKVO anzunehmen:
RWE Deutschland AG spendet der Samtgemeinde Freren eine Geldzuwendung für die Anschaffung eines Defibrillators für die Dreifeldsporthalle Freren im Werte von 3.570,00 €