Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Auf Empfehlung des Samtgemeindeausschuss beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren nach kurzer Beratung einstimmig:

 

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Beurteilung sowie die Fachgutachten (geologische Kurzbeurteilung des Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 08.01.2014; Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Grote, Papenburg, vom 25.04.2014) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.