Sitzung: 24.07.2014 Samtgemeinderat
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Auf Empfehlung des
Samtgemeindeausschuss beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren nach kurzer
Beratung einstimmig:
a) Zu den im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung
genommen.
b) Die 45.
Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung
inkl. Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Beurteilung sowie die
Fachgutachten (geologische
Kurzbeurteilung des Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom
08.01.2014; Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Grote, Papenburg, vom
25.04.2014) wird festgestellt. Sie ist
gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.