Sitzung: 24.07.2014 Samtgemeinderat
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Nach kurzer Beratung
und auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses beschließt Rat der Samtgemeinde
Freren einstimmig:
a)
Aufgrund des
Antrages der Gemeinde Andervenne wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der
47. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke
folgender Darstellungen beschlossen:
-
47.1:
Südlich der Schulstraße bzw. östlich des ehem. Sägewerks, des Friedhofs und der
Wohnbausiedlung „Kolpingstraße“ sind Wohnbauflächen (W) zur Größe von rd. 0,89
ha darzustellen.
-
47.2: Nordwestlich
der Kirchstraße bzw. gegenüber der Siedlung „Meisen- / Finken- / Lerchenstraße“
und südlich des Hornewegs ist eine Wohnbaufläche (W) zur Größe von rd. 0,46 ha
auszuweisen.
-
47.3: Sämtliche
im Ursprungs-Flächennutzungsplan für den Ortskern Andervenne noch als
Dorfgebiet dargestellten Flächen – beidseitig der Pfarrer-Gockel-Straße,
Kirchstraße und Schulstraße – sind der aktuellen Nutzung angepasst in gemischte
Bauflächen (M) umzuwandeln.
-
47.4: Die
Teilfläche zur Größe von rd. 0,15 ha, in dem u.a. der Fuß- und Radweg westlich
der Wohnbausiedlung „Hoener Wischken / Up’n Eschke“ in die
Pfarrer-Gockel-Straße mündet, ist dem Bestand entsprechend in eine Fläche für
die Landwirtschaft zu ändern.
b)
Zu der Planänderung
ist auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs und der Kurzerläuterung
zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder
vorzulegen.