Sodann fasst der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Die 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den Fachgutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 03.07.2014; schalltechnischer Bericht Nr. LL10093.1/02 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 17.07.2014; Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Grote, Papenburg, vom 07.08.2014) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.