Sitzung: 18.12.2014 Samtgemeinderat
Sodann fasst der Samtgemeinderat auf Empfehlung des
Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird
gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
b) Die 46. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den
Fachgutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros
Stelzer, Freren, vom 03.07.2014; schalltechnischer Bericht Nr. LL10093.1/02 der
Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 17.07.2014; Entwässerungskonzept des
Ingenieurbüros Grote, Papenburg, vom 07.08.2014) wird
festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung
vorzulegen.