Auf einstimmige Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und des Samtgemeindeausschusses sowie unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Abstimmungsergebnisse fasst der Samtgemeinderat folgende Beschlüsse:

 

a)     Auf Grundlage der Kostenanalyse einschließlich Bewertung ist der bereits beschlossene Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Messingen nunmehr auf der Basis der Andervenner Feuerwehrhausplanung als Massivbau im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung in Einzelbaugewerken zu erstellen. Dem von der Feuerwehr vorgetragenen berechtigten Anliegen auf Optimierung des Umkleideraumes wird entsprochen, soweit die Mehrkosten hierfür von der Feuerwehr übernommen werden.

 

b)     Kurzfristig ist der beim Landkreis Emsland vorgelegte Förderantrag (Mittel aus der Feuerschutzsteuer) zwecks Erhöhung des beantragten Zuschusses zu modifizieren.

 

c)     Der Bauantrag ist nunmehr unverzüglich einzureichen. Im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens hat gemeinsam mit der Ortsfeuerwehr Messingen unter Beteiligung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses die Materialauswahl zu erfolgen, damit nach vorliegender Baugenehmigung zeitnah die Rohbaugewerke beschränkt ausgeschrieben werden können.

 

d)     Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sind die erforderlichen investiven Mittel (mit Ausnahme der Abbruchkosten) unter Berücksichtigung des Haushaltsausgaberestes aus 2014 bereitzustellen.