Sitzung: 18.12.2014 Samtgemeinderat
Auf einstimmige Empfehlung des Bau-, Planungs- und
Umweltausschusses und des Samtgemeindeausschusses sowie unter Berücksichtigung
der zuvor erläuterten Abstimmungsergebnisse fasst der Samtgemeinderat folgende
Beschlüsse:
a)
Auf Grundlage der Kostenanalyse einschließlich Bewertung ist der bereits
beschlossene Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Messingen
nunmehr auf der Basis der Andervenner Feuerwehrhausplanung als Massivbau im
Rahmen einer beschränkten Ausschreibung in Einzelbaugewerken zu erstellen. Dem
von der Feuerwehr vorgetragenen berechtigten Anliegen auf Optimierung des
Umkleideraumes wird entsprochen, soweit die Mehrkosten hierfür von der
Feuerwehr übernommen werden.
b)
Kurzfristig ist der beim Landkreis Emsland vorgelegte Förderantrag
(Mittel aus der Feuerschutzsteuer) zwecks Erhöhung des beantragten Zuschusses
zu modifizieren.
c)
Der Bauantrag ist nunmehr unverzüglich einzureichen. Im Laufe des
Baugenehmigungsverfahrens hat gemeinsam mit der Ortsfeuerwehr Messingen unter
Beteiligung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses die Materialauswahl zu
erfolgen, damit nach vorliegender Baugenehmigung zeitnah die Rohbaugewerke
beschränkt ausgeschrieben werden können.
d)
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sind die erforderlichen
investiven Mittel (mit Ausnahme der Abbruchkosten) unter Berücksichtigung des
Haushaltsausgaberestes aus 2014 bereitzustellen.