Nach weiterer Beratung beschließt der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig nachstehende Haushaltssatzung 2015:

 

 

§  1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 5.429.900 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 5.507.800 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf......................................................................... 0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf................................................... 17.800 Euro

 

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............................. 5.040.500 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............................ 5.113.200 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................. 128.000 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................ 776.100 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf......................................... 648.100 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf........................................ 180.900 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes............................................................ 5.816.600 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes........................................................... 6.070.200 Euro

 

 

§  2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wir auf 648.100 Euro festgesetzt.

 

 

§  3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§  4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 840.000 Euro festgesetzt.

 

 

§  5

 

Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2015 wird auf 30,0 v.H. der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

 

 

§  6

 

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

 

a)    § 115 II Nr. 1 NKomVG                                                          50.000,00 Euro

b)    § 115 II Nr. 2 NKomVG                                                          10.000,00 Euro

c)    § 117 I 2 NKomVG                                                                   8.000,00 Euro

d)    § 19 IV 1 GemHKVO                                                               5.000,00 Euro

e)    für Rückstellungen und Abgrenzungen                                       500,00 Euro

 

 

Ferner beschließt der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig den vorliegenden Stellenplan der Samtgemeinde Freren für das Haushaltsjahr 2015 sowie das vorliegende Investitionsprogramm der Samtgemeinde Freren für den Planungszeitraum 2015 – 2018.