Sitzung: 18.12.2014 Samtgemeinderat
Nach weiterer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig
nachstehende Haushaltssatzung 2015:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 5.429.900
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 5.507.800
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf......................................................................... 0
Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen
auf................................................... 17.800
Euro
2.
im Finanzhaushalt mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit............................. 5.040.500
Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit............................ 5.113.200
Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf............................................. 128.000
Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf............................................ 776.100
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf......................................... 648.100
Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf........................................ 180.900
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes............................................................ 5.816.600
Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes........................................................... 6.070.200
Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wir auf 648.100 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden
nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 840.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage
für das Haushaltsjahr 2015 wird auf 30,0 v.H. der Steuerkraftmesszahlen der
Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
§ 6
Als unerheblich im Sinne
der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a)
§ 115 II Nr. 1 NKomVG 50.000,00
Euro
b)
§ 115 II Nr. 2 NKomVG 10.000,00
Euro
c)
§ 117 I 2 NKomVG 8.000,00
Euro
d)
§ 19 IV 1 GemHKVO 5.000,00
Euro
e)
für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,00
Euro
Ferner beschließt der
Samtgemeinderat auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig den
vorliegenden Stellenplan der Samtgemeinde Freren für das Haushaltsjahr 2015
sowie das vorliegende Investitionsprogramm der Samtgemeinde Freren für den
Planungszeitraum 2015 – 2018.