Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.

b)  Der überarbeitete Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Erläuterungsbericht und den Fachgutachten (landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie schall- und geruchstechnische Berichte der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.