Sitzung: 17.02.2005 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
folgende Beschlüsse:
a) Zu den im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung
genommen.
b) Der
überarbeitete Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Erläuterungsbericht
und den Fachgutachten (landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie schall- und
geruchstechnische Berichte der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen) ist gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
